Hallo zusammen.
Ich sitze hier vor einem Riesenproblem. Wir haben im Jahr 2007 unsere Gebühren im PKH-Verfahren festsetzen lassen. Wir haben hier eine 0,5 Terminsgebühr in Ansatz gebracht, da Versäumnisurteil gegen die Gegenseite ausgesprochen wurde. Das Problem ist, dass mein Chef damals auch nicht bei dem Termin war. Der Mandant war dort und hat den Antrag auf Erlass eines VU gestellt. Dies war mit der Richterin allerdings so abgesprochen, da das Amtsgericht ziemlich weit weg war.
Die Kosten wurden damals vom Gericht nicht beanstandet und sind so festgesetzt und ausgezahlt worden.
Nun bekamen wir Post vom Bezirksrevisor, der der Meinung ist, dass die Terminsgebühr nicht angefallen sei. Er hat nun Erinnerung gegen den KFB eingelegt.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Ist diese Erinnerung wirklich an keine Frist gebunden?
2. Ist die Terminsgebühr wirklich nicht angefallen?
3. Ist hier vielleicht sogar eine 1,2 Terminsgebühr angefallen, da mein Chef die Sache ausführlich mit der Richterin am Telefon besprochen hat.
Für kurzfristige Hilfe wäre ich euch echt dankbar.
Terminsgebühr auch wenn nicht anwesend?
Na ja, wenn der RA nicht beim Termin war, dann ist sie auch für Euch nicht angefallen - ist nunmal so...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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Hallo,
eine Terminsgebühr ist für Deinen Chef nicht angefallen - weil ER keinen Termin wahrgenommen hat. Die Besprechung mit der Richterin löst (leider) keine Terminsgebühr aus!
Erinnerung des Bezirksrevisors ist m. E. nach richtig, da hier eine Entscheidung zu Lasten des Staates stattgefunden hat und nicht des Gegners, der nur 2 Wochen Beschwerdefrist hat.
eine Terminsgebühr ist für Deinen Chef nicht angefallen - weil ER keinen Termin wahrgenommen hat. Die Besprechung mit der Richterin löst (leider) keine Terminsgebühr aus!
Erinnerung des Bezirksrevisors ist m. E. nach richtig, da hier eine Entscheidung zu Lasten des Staates stattgefunden hat und nicht des Gegners, der nur 2 Wochen Beschwerdefrist hat.
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- Foren-Praktikant(in)
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Ja, stimmt schon. aber die nächste Frage war ja, ob evtl. eine Terminsgebühr angefallen ist, da er die Angelegenheit ja mit der Richterin besprochen hat.
Man bekommt ja auch ne Terminsgebühr,wenn man mit der Gegeseite telefoniert.
Man bekommt ja auch ne Terminsgebühr,wenn man mit der Gegeseite telefoniert.
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- Foren-Praktikant(in)
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Alles klar. Danke schön.