Mdt hat Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber; jedoch kommt es zu Unregelmäßigkeiten der Auszahlung. Schließlich stellt Arbeitgeber Zahlung ein und ( wie Mdt schon vermutet hatte) wird insolvent
Es erfolgt eine Beratung und auch recherche bei der Krankenkasse bzw RV ob denn durch den Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge in der Vergangenheit gez. worden sind.
Nunmehr meldet sich Mdt nicht mehr und wird wohl auf Nachfrage bekannt geben, dass Arbeitsverhältnis zu Ende, er sich selbst gemacht hat und ehem. Arbeitg. insolvent.
Was rechne ich denn nun ab ??
Danke uwemo
Arbeitsrecht
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so wie bei einer Kündigungsschutzklage - 3 mal monatliches Netto... Wenn das nicht bekannt ist -> schätzen. In diesem Falle würde ich 4.000 EUR ansetzen. Das wären gut 1300 EUR netto monatlich...
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ups... Tschuldigung... ja, Bruttogehalt ist richtig! Na dann würd ich vielleicht den Streitwert auch noch etwas erhöhen... 5000 oder 6000 EUR...
Warum wie bei einer Kündigungsschutzklage?`
Wenn es um Lohnrückstände ging, dann sind diese maßgeblich und wenn der RA dann noch den Auftrag hatte, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzten, dann liegt hier auch eine 2. Angelegenheit diesbezüglich vor, die gesondert abzurechnen ist.
Wenn es um Lohnrückstände ging, dann sind diese maßgeblich und wenn der RA dann noch den Auftrag hatte, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzten, dann liegt hier auch eine 2. Angelegenheit diesbezüglich vor, die gesondert abzurechnen ist.
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oh... dann hab ich das falsch verstanden... wenns nur um Lohnrückstände ging, dann ist der GW natürlich der genaue Rückstand...
ob die Sache mit der Krankenkasse eine 2. Angelegenheit darstellt, weiß ich nicht... hängt doch aber mit der Arbeit und den Lohnrückständen irgendwie zusammen...
ob die Sache mit der Krankenkasse eine 2. Angelegenheit darstellt, weiß ich nicht... hängt doch aber mit der Arbeit und den Lohnrückständen irgendwie zusammen...