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Terminsgebühr bei Vergleich nach § 278 und Fahrtkosten KFA

Verfasst: 02.11.2008, 16:16
von tiffi52
Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal wieder Euren Rat.
Ich bin seit kurzem in einer neuen Kanzlei und möchte mich nicht blamieren.

Also es geht um 2 verschiedene Sachen:

1.
Es soll ein Vergleich nach § 278 ZPO protokolliert werden, es war kein Termin vom Gericht angeordnet, einfach Aufforderung der Parteien, Vergleich vom Gericht protokollieren zu lassen. Wir haben den Vergleich noch nicht vom Gericht bekommen, ich soll aber schon abrechnen.

Entsteht jetzt dafür die Terminsgebühr?

Ich nehme quasi

Verfahrensgebühr
Terminsgebühr +
Einigungsgebühr 1,0 ?

Die beiden Letzteren aus dem vollen Gegenstandswert, nicht aus dem verglichenen?

2.
KFA
Ich bin noch nicht ganz so vertraut mit RA-Micro

Gebühren sind klar
Jetzt will ich aber noch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen. Ich muss doch die km angeben, wie berechne ich die genau?
Unabhängig davon, kann ich bei Bahnfahrten direkt die Kosten so eingeben, ohne km-Angabe?

Brauche dringend Eure Hilfe.

Verfasst: 02.11.2008, 16:50
von 13
Mit Hilfe des BGH sollte man sich nicht blamieren: :wink:


LS
1. Wird über einen rechtshängigen Anspruch ein schriftlicher Vergleich nach § 278 VI ZPO geschlossen, entsteht für die Prozessbevollmächtigten auch eine Terminsgebühr (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 03.07.2006 – II ZB 31/05 = NJW-RR 2006, 1507) [Rn. 9].

2. Eine Einigung der Parteien in dem Vergleich, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits, nicht jedoch die Kosten des Vergleichs zu tragen hat, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass die Terminsgebühr zu den Kosten des Rechtsstreits gehört [Rn. 10].

BGH, Beschl. v. 22.02.2007 – VII ZB 101/06

JurBüro 2007, 360 = AnwBl. 2007, 462 = Rpfleger 2007, 431 = FamRZ 2007, 1013 = BRAK-Mitt 2007, 127 = RVG professionell 2007, 110 = RVGreport 2007, 229 = juris (KORE 315402007)


Wenn der SW für Verfahren und Vergleich identisch ist, hast Du mit der Abrechnung Recht.

Verfasst: 02.11.2008, 17:12
von tiffi52
Vielen Dank Northern Dino

Wobei ich gestehen muss, dass ich den zweiten Teil nicht ganz verstehe. Sollten sie sich nun auf einen geringeren Betrag einigen, als in der Klage gefordert, nehme ich dann die TG und die EG aus dem verglichenem Wert?

Sry, für mein Unverständnis.

Verfasst: 02.11.2008, 17:19
von 13
Zunächst orientierst Du Dich unbedingt an dem höchstwahrscheinlich ergangenen SW-Beschluss. Habt ihr noch keinen, unbedingt die Festsetzung des SW beantragen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass der SW des Vergleichs geringer ist als der des Verfahrens - eher ist es umgekehrt.

Beispiel zu Deinem Beispiel: :wink:

SW für das Verfahren: 3000 €
SW für den Vergleich: 2000 €

VG und TG werden nach 3000 € abgerechnet, die EG nach 2000 €.

Verfasst: 02.11.2008, 17:47
von Pepsi
vielen Dank 13, wieder was für meine Sammlung :-)

Verfasst: 02.11.2008, 17:49
von 13
Pepsi hat geschrieben:vielen Dank 13, wieder was für meine Sammlung :-)
Keine Ursache. :wink:
Ich habe noch mehr... :lol:

Verfasst: 02.11.2008, 17:57
von tiffi52
vielen vielen dank

könntet ihr mir jetzt nur noch bei den fahrtkosten helfen?
dann wäre ich wunschlos glücklich. :-D

Verfasst: 02.11.2008, 18:00
von Pepsi
meinst du die Fahrtkosten des RA? na ganz normal die Nr auswählen (habse jetzt nicht im Kopf), irgendwo ganz unten in der Liste und dann eingeben, fertig

Verfasst: 02.11.2008, 18:02
von 13
Sage erstmal, wessen Fahrtkosten Du meinst. Dann kommen wir weiter. :wink:

Verfasst: 02.11.2008, 18:06
von Pepsi
jo das vorausgesetzt... aber was meinst du mit km berechnen? du musst die Hin- und Rückfahrt nehmen.. wie du die km herausbekommst?! ich geb dir den Tip bei www.map24.de zu gucken

edit: mpf nue isse wech