Terminsgebühr bei Vergleich nach § 278 und Fahrtkosten KFA
Verfasst: 02.11.2008, 16:16
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte mal wieder Euren Rat.
Ich bin seit kurzem in einer neuen Kanzlei und möchte mich nicht blamieren.
Also es geht um 2 verschiedene Sachen:
1.
Es soll ein Vergleich nach § 278 ZPO protokolliert werden, es war kein Termin vom Gericht angeordnet, einfach Aufforderung der Parteien, Vergleich vom Gericht protokollieren zu lassen. Wir haben den Vergleich noch nicht vom Gericht bekommen, ich soll aber schon abrechnen.
Entsteht jetzt dafür die Terminsgebühr?
Ich nehme quasi
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr +
Einigungsgebühr 1,0 ?
Die beiden Letzteren aus dem vollen Gegenstandswert, nicht aus dem verglichenen?
2.
KFA
Ich bin noch nicht ganz so vertraut mit RA-Micro
Gebühren sind klar
Jetzt will ich aber noch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen. Ich muss doch die km angeben, wie berechne ich die genau?
Unabhängig davon, kann ich bei Bahnfahrten direkt die Kosten so eingeben, ohne km-Angabe?
Brauche dringend Eure Hilfe.
ich bräuchte mal wieder Euren Rat.
Ich bin seit kurzem in einer neuen Kanzlei und möchte mich nicht blamieren.
Also es geht um 2 verschiedene Sachen:
1.
Es soll ein Vergleich nach § 278 ZPO protokolliert werden, es war kein Termin vom Gericht angeordnet, einfach Aufforderung der Parteien, Vergleich vom Gericht protokollieren zu lassen. Wir haben den Vergleich noch nicht vom Gericht bekommen, ich soll aber schon abrechnen.
Entsteht jetzt dafür die Terminsgebühr?
Ich nehme quasi
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr +
Einigungsgebühr 1,0 ?
Die beiden Letzteren aus dem vollen Gegenstandswert, nicht aus dem verglichenen?
2.
KFA
Ich bin noch nicht ganz so vertraut mit RA-Micro
Gebühren sind klar
Jetzt will ich aber noch die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld festsetzen lassen. Ich muss doch die km angeben, wie berechne ich die genau?
Unabhängig davon, kann ich bei Bahnfahrten direkt die Kosten so eingeben, ohne km-Angabe?
Brauche dringend Eure Hilfe.