Hallo,
ich habe eine Strafsache in der der Mandant teilverurteilt worden ist. Nun habe ich heraus gefunden, dass man die Akte nach der Differenzmehtode abrechnen muss. Wie funktioniert das? Kann mir jemand ne beispielrechnung geben?
Danke
Differenzmethode bei Teilverurteilung im Strafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Z.b. in dieser Entscheidung
http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/471.htm
Nicht abschrecken lassen von dem vielen Klimbim drumherum, einfach mal in Ruhe lesen und nachvollziehen.
Oder auch hier, das ist evtl noch einleuchtender
http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/b ... te/244.htm
http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/471.htm
Nicht abschrecken lassen von dem vielen Klimbim drumherum, einfach mal in Ruhe lesen und nachvollziehen.
Oder auch hier, das ist evtl noch einleuchtender
http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/b ... te/244.htm