Differenzmethode bei Teilverurteilung im Strafrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mel_85
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#1

30.10.2008, 21:44

Hallo,

ich habe eine Strafsache in der der Mandant teilverurteilt worden ist. Nun habe ich heraus gefunden, dass man die Akte nach der Differenzmehtode abrechnen muss. Wie funktioniert das? Kann mir jemand ne beispielrechnung geben?

Danke
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Adora Belle
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#2

31.10.2008, 11:05

Z.b. in dieser Entscheidung

http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/471.htm

Nicht abschrecken lassen von dem vielen Klimbim drumherum, einfach mal in Ruhe lesen und nachvollziehen.

Oder auch hier, das ist evtl noch einleuchtender

http://www.burhoff.de/asp_beschluesse/b ... te/244.htm
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