Streitwert für Umgang

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sternchen1981
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#1

30.10.2008, 10:47

Hallo zusammen!!

Folgender Sachverhalt:

Wir haben Klage wegen elterlicher Sorge und Umgang eingereicht. PKH wurde auch beantragt, leider aber abgelehnt. Mdtin. will jetzt wg. PKH-Ablehnung nichts mehr machen. Sache kann also abgeschlossen werden.
Nun sitz sich vor der Abrechnung und weiß nicht welchen Streitwert ich für den Umgang nehmen soll!? Für die elterliche Sorge setzt ich jetzt 900,00 € an, dass ist m. E. richtig.

Vielen Dank schon im Voraus, LG Sternchen1981 :D
_steffi_

#2

30.10.2008, 10:50

Halli hallo as Passau :wink2

Ich würd für den Umgang € 900,00 ansetzen, dass ist doch der Streitwert für den Umgang im Verbundverfahren nach § 48 III GKG
susannen aus s.

#3

30.10.2008, 10:51

Ich habe hier für den Umgang 3.000,00 € im isolierten Verfahren.
_steffi_

#4

30.10.2008, 10:53

Ist halt die Frage jetzte...Verbund oder Isoliert?
Refa-Susi

#5

30.10.2008, 10:54

Ist das Verfahren elterliche Sorge und Umgangsrecht als selbständige Familiensache (isoliert), als Folgesache im Verbund oder als einstweiliges Anordnungsverfahren anhängig?
_steffi_

#6

30.10.2008, 10:56

gar nicht, weil PKH nicht bewilligt, so hab ichs verstanden.
susannen aus s.

#7

30.10.2008, 10:57

Also Sternchen, mehr Input bitte, damit wir dir hier auch wirklich helfen können :laber
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sternchen1981
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#8

30.10.2008, 10:57

In dieser Sache liegt schon ein Urteil über den Umgang vor, dieses wollten mittels dieser Klage abändern lassen. Einstweilige Anordnung wurde nicht beantragt!!
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

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LG Sternchen1981
susannen aus s.

#9

30.10.2008, 10:59

Also kein Verbund? Dann habe ich hier Umgang mit 3.000,00 und elterliche Sorge mit 900,00.
_steffi_

#10

30.10.2008, 10:59

Also Abänderungsklage.

Ist der Umgang vorher im Verbund oder isoliert geltend gemacht worden.
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