Owi-Sache Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Su
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#1

29.10.2008, 16:57

Hallo und schönen Abend zusammen.

habe hier ein OWi-Sache...welche Gebühren gibt es in Strafsachen,
wenn Beweisaufnahme und zwei Termine stattgefunden haben.

Wie rechne ich hier ab?

Vielen Dank im Voraus
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Adora Belle
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#2

29.10.2008, 17:13

Was Du mit Beweisaufnahme meinst, versteh ich nicht. Die Beweisaufnahme ist Teil der Hauptverhandlung. Oder gab es noch einen Ortstermin oder so etwas?

Ansonsten - Strafsache oder OWI-Sache? Strafsache nach Teil 4, OWi nach Teil 5. Es gibt mal ganz grundsätzlich Grundgebühren, Verfahrensgebühren für das vorgerichtliche und das gerichtliche Verfahren und Terminsgebühren pro Verhandlungstag.

Ein bißchen mehr Info wäre nett - was habt Ihr in welchem Verfahrensstadium gemacht. Sonst kann man auch nur allgemein antworten. Und - nicht bös gemeint - der Versuch, erstmal selbst die Gebühren zu finden und einen Rechnungsentwurf zu erstellen, kann auch nicht schaden :wink:
Su
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#3

30.10.2008, 09:18

Hallo guten Morgen,

Du hast natürlich vollkommen Recht! Ein erneuter Versuch ;)

in dieser Angelegenheit fanden zwei Verhandlungstermine vor dem AG statt, nachdem wir gegen den Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt hatten. Im ersten Verhandlungstermin wurde ein Zeuge, ein POK gehört. Das Verfahren war danach noch nicht entscheidungsreif und wurde in einer weiteren Verhandlung fortgesetzt. In dieser Verhandlung erging dann ein Urteil:

Der Angeklagte wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 120,00 € verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Gegenüber dem Bußgeldbescheid konnte erreicht werden, dass auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet wurde.


Eine Probeabrechnung hatte ich bereits vorbereitet:


Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG 85,00 €

Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde
(Geldbuße von 40,00 € bis 5000,00 €) Nr. 5103 VV RVG 135,00 €

Terminsgebühr gem. 5109 172,00 €

(Im RVG-Buch habe ich gelesen, dass die Terminsgebühr für jeden Verhandlungstag gesondert entsteht, d.h. ich kann die TG zweimal berechnen?)

Fahrt - und Abwesenheitskosten

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
Gesamtbetrag xx
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
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#4

30.10.2008, 09:30

Was ist mit der Verfahrensgebühr für Verfahren vor dem AG? Die kann m. E. auch abgerechnet werden.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Su
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#5

30.10.2008, 09:37

dann nehme ich die

Grundgeb. gem. 5100
Verfahrensgeb. gem. 5109
Terminsgeb. gem. 5110

Fahrt - und Abwesenheitskosten
Ausl. + MwSt

und kann mir Jmd sagen wie das mit der TG gemeint ist ?

"Im RVG-Buch habe ich gelesen, dass die Terminsgebühr für jeden Verhandlungstag gesondert entsteht, d.h. ich kann die TG zweimal berechnen?"
turmalin
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#6

30.10.2008, 09:37

Hallo,

also richtig ist die

Grundgebühr (die bekommt der RA für das einmalige Einarbeiten in den Fall)
Verfahrensgebühr vor der Verwaltungsbehörde, (gestaffelt nach den jew. angedrohten Geldbußen, nicht die, die er letztlich bekommen hat; siehe auch Vorbemerkung 5.1. (2))
Verfahrensgebühr I. Instanz (wiederum gestaffelt nach Höhe Geldbuße)
Terminsgebühr I. Instanz und war für jeden Verhandlungstag (siehe Gesetzeswortlaut: Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag)
PTE, Kopien etc.
USt
Su
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#7

30.10.2008, 09:44

herzlichen Dank!
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