Einigungsgebühr - Vergleich enthält titulierte Ansprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maddel
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#1

27.10.2008, 14:52

Hallo,
hoffentlich kann mir jemand schnell helfen...
Ich muss einen Vergleich abrechnen, in dem sich über einen bereits titulierten Anspruch mitverglichen wurde (um die Räumung abzuwenden).
Ich denke ja, ich bekomme über den titulierten GW nur 1,0 Einigung und über den Rest 1,5...
Denke ich da richtig???
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Smilie
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#2

27.10.2008, 14:55

die titulierte Sachen ist also abgeschlossen, richtig?

Dann würde ich sagen, die 1,5 über den titulierten Anspruch und über den Rest die 1,0

oder sehe ich da was falsch.
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#3

27.10.2008, 14:57

Wenn der mitverglichene Anspruch bereits tituliert (und rechtskräftig) ist, dann ist der Gegenstand nicht mehr anhängig und es fällt eine 1,5 Einigungsgebühr an.
Refa-Susi

#4

27.10.2008, 14:59

Ja, ich würde des genau so machen, wie Smilie es vorgeschlagen hat. Sollte dem nicht so sein, lasse ich mich gern eines besseren Belehren.
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#5

27.10.2008, 15:00

Ja... es gab ein Urteil (mit Räumung) und später wurde sich halt verglichen, damit keine Räumung erfolgen muss, mit auch noch anderen Ansprüchen drin.
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Smilie
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#6

27.10.2008, 15:03

Na, dann ist ja alles klar. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann meld Dich!
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#7

27.10.2008, 15:07

@smilie - wieso 1,0 über den Rest? der ist doch nicht anhängig (Vergleich ist außergerichtlich)
ich würd jetzt nach euren Tips 1,5 über alles nehmen... richtig???
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#8

27.10.2008, 15:08

oh - das hab ich nicht mitbekommen - Sorry!

Aber dann würde ich 1,5 EG aus dem gesamten SW nehmen.
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#9

27.10.2008, 15:11

Genau so mache ich es jetzt auch

Danke ihr lieben
kapo
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#10

30.10.2008, 09:40

heißt das, dass man die beiden gegenstandswerte zusammenrechnet.. und dann 1,5?

und wenn der vergleichsbetrag niedriger als die beiden gw´s zusammen is..?
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