Geschäftsgebühr eingeklagt, Vergleich geschlossen ohne GG
ich habe den gleichen Fall auf dem Tisch, habe aber gefunden:
Ergibt sich aus dem Vergleich nicht, ob die Geschäftsgebühr und ihr Gebührensatz anerkannt wurden, so scheidet eine Berücksichtigung der Anrechnung im KFB aus. Um eine Doppeltitulierung zu vermeiden muss das Bestehen des Anspruchs auf die Geschäftsgebühr und deren Gebührensatz klar sein. Dies muss sich durch eine entsprechende Formulierung aus dem Vergleich ergeben
Heißt doch, dass ich eben NICHT anrechnen muss oder??? Hat jemand eine Rechtssprechung über das Problem?
Ergibt sich aus dem Vergleich nicht, ob die Geschäftsgebühr und ihr Gebührensatz anerkannt wurden, so scheidet eine Berücksichtigung der Anrechnung im KFB aus. Um eine Doppeltitulierung zu vermeiden muss das Bestehen des Anspruchs auf die Geschäftsgebühr und deren Gebührensatz klar sein. Dies muss sich durch eine entsprechende Formulierung aus dem Vergleich ergeben
Heißt doch, dass ich eben NICHT anrechnen muss oder??? Hat jemand eine Rechtssprechung über das Problem?
- Liesel
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