Geschäftsgebühr eingeklagt, Vergleich geschlossen ohne GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nici77
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#31

24.02.2010, 08:32

Vielen lieben Dank. So ähnlich hatte ich es auch schon formuliert, mal sehen, was bei raus kommt. :thx
Liebe Grüße nici77
rosa

#32

30.08.2010, 15:57

ich habe den gleichen Fall auf dem Tisch, habe aber gefunden:

Ergibt sich aus dem Vergleich nicht, ob die Geschäftsgebühr und ihr Gebührensatz anerkannt wurden, so scheidet eine Berücksichtigung der Anrechnung im KFB aus. Um eine Doppeltitulierung zu vermeiden muss das Bestehen des Anspruchs auf die Geschäftsgebühr und deren Gebührensatz klar sein. Dies muss sich durch eine entsprechende Formulierung aus dem Vergleich ergeben

Heißt doch, dass ich eben NICHT anrechnen muss oder??? Hat jemand eine Rechtssprechung über das Problem?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#33

30.08.2010, 15:59

LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
rosa

#34

30.08.2010, 16:00

uff vielen lieben Dank, da hab ich wohl doof gesucht, danke ! :thx
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