Geschäftsgebühr eingeklagt, Vergleich geschlossen ohne GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#21

05.02.2010, 15:28

für die anrechnung ist alleine nur zu beachten, ob die GG ENTSTANDEN ist, alles danach interessiert nich
weil zB das nicht mehr stimmt!!??
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#22

05.02.2010, 15:35

Weil ich den entsprechenden Fred nicht mehr finde, zitiere ich "13" (ich hab mir das so aus dem Fred rauskopiert):

Vorsicht ist geboten bei der Ausformulierung von Prozessvergleichen mit der Wendung "zur Abgeltung der Klageforderung". Wird nämlich in einem Rechtsstreit eine vorgerichtlich entstandene GG als Nebenforderung geltend gemacht und wird dann im Prozessvergleich vereinbart, dass "zur Abgeltung der Klageforderung" ein Geldbetrag gezahlt wird, umfasst diese Wendung nach dem Beschl. d. AG Bremen v. 22.09.2009 – 9 C 213/09 - auch die als Nebenforderung geltend gemachte GG. Denn damit liegt hinsichtlich dieser ein Titel vor mit der Folge, dass § 15a II RVG eingreift und der Prozessgegner sich darauf berufen kann, dass im KFV die Hälfte der vorgerichtlich angefallenen GG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Soll also der Vergleichsbetrag nur die Hauptforderung betreffen, muss dies nach dem AG Bremen ausdrücklich im Vergleich auch so formuliert werden.

Vielleicht hilft das ja weiter
alias
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 05.02.2008, 21:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#23

05.02.2010, 16:38

Hallo Re1108,

ja, das hilft mir weiter.

Ich hatte gerade einen Kostenausgleichungsantrag gemacht. Es wurde ein Vergleich geschlossen, die GG blieb natürlich unberücksichtigt.
Ich habe jetzt die Hälfte der GG auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Vielen Dank!
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#24

05.02.2010, 16:51

gkutes hat geschrieben:
für die anrechnung ist alleine nur zu beachten, ob die GG ENTSTANDEN ist, alles danach interessiert nich
weil zB das nicht mehr stimmt!!??
Und was hat das mit der Formulierung in einem Vergleich zu tun?

13s obiges Zitat ist da wichtig und hilfreich. Und wird viel zu oft verpatzt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#25

05.02.2010, 18:38

13s obiges Zitat ist da wichtig und hilfreich. Und wird viel zu oft verpatzt
Oh ja, wie oft sag ich meinen Chefs, sie müssen bei Formulierung im Vergleich aufpassen. Das ist manchmal echt ärgerlich. Zumal sich der Auffassung des AG Bremen jetzt auch schon Stuttgart und Ulm angeschlossen haben.
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#26

05.02.2010, 20:03

Micsi11 hat geschrieben:
13s obiges Zitat ist da wichtig und hilfreich. Und wird viel zu oft verpatzt
Oh ja, wie oft sag ich meinen Chefs, sie müssen bei Formulierung im Vergleich aufpassen. Das ist manchmal echt ärgerlich. Zumal sich der Auffassung des AG Bremen jetzt auch schon Stuttgart und Ulm angeschlossen haben.
Echt? Hast Du da Aktenzeichen greifbar? Vor allem Stuttgart würde mich interessieren.

Bild
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#27

22.02.2010, 13:19

Ich muss das Thema noch mal aufgreifen:

Ich hab im Netz jetzt noch ´ne Entscheidung hierzu gefunden, allerdings nur das Aktenzeichen:OLG Saarbrücken im Beschluss vom 4.1.2010 -9 W 338 /09-. Hat jemand diese Entscheidung vorliegen oder gibt es sonst noch irgendwelche OLG/BGH Entscheidungen schon zu diesem Thema.

Wir haben auch einen VGL geschlossen mit "zur Abgeltung der Klageforderung" und die Klägerseite will unbedingt die volle Verfahrensgebühr und bezieht sich auf § 15a. Ich hab schon mal argumentiert, dass die GG anzurechnen ist aber der Rechtspfleger fordert uns noch einmal zur Stellungnahme auf.
Liebe Grüße nici77
Asgoth
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1072
Registriert: 12.06.2008, 07:17
Wohnort: Dresden

#28

22.02.2010, 14:45

Ich hab schon mal argumentiert, dass die GG anzurechnen ist aber der Rechtspfleger fordert uns noch einmal zur Stellungnahme auf.
Wie hast du deine "Argumentation" denn begründet bzw. weshalb ist die Gegenseite der Meinung, dass § 15a anzuwenden ist?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#29

22.02.2010, 16:19

Also ich hab folgendes geschrieben:

"Der Kläger-Vertreter war nachweislich der Klagebegründung vom (Anl. K) bereits vorgerichtlich für die Kläger tätig. Die dafür angefallenen Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit hat der Kläger-Vertreter auch in seiner Klage vom , Ziffer 2 des Klageantrages in voller Höhe geltend gemacht. Desweiteren bezieht er sich in seiner Klagebegründung, dort auf Seite 5, bereits darauf, dass die Verrechnung der hälftigen Gebühr in diesem Fall im Rahmen der Kostenfestsetzung erfolgt.

Dies ist im vorliegenden Kostenausgleichungsantrag vom jedoch nicht erfolgt, so dass die angefallene Geschäftsgebühr hälftig auf die Verfahrensgebühr noch anzurechnen ist.

Zur Begründung wird auf die Rechtsprechung des BGH gemäß den Beschlüssen vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07, vom 30.04.2008, III ZB 8/08 und vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 Rn. 21 verwiesen. Gemäß der am 05.08.2009 in Kraft getretenen Neuregelung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 15 a RVG muss die angefallene Geschäftsgebühr auf die im Rechtsstreit angefallene Verfahrensgebühr angerechnet werden, wenn sie mit eingeklagt wurde. Dies ist im vorliegenden Verfahren geschehen."

So und nun hat er geschrieben, dass GG mit eingeklagt aber nicht zugesprochen wurde und die Neuregelung vom 05.08.09 besagt, dass die volle VG in jedem Fall von Parteien zu erstatten ist, ei sei denn die volle GG sei mit Urteilsspruch abgegolten. Wir hatten keinen Urteilsspruch, sondern Vgl. mit "zur Abgeltung der KLageforderung"

Oder hast Du sogar zufällig eine Entscheidung des AG, LG oder OLG DD, wär noch besser, bin auch aus Sachsen.
Liebe Grüße nici77
Asgoth
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1072
Registriert: 12.06.2008, 07:17
Wohnort: Dresden

#30

22.02.2010, 17:44

Wie wäre es denn mit etwas in der Art wie:

Selbst wenn man dafürhalten wollte, dass § 15 a RVG auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden ist, wäre die Geschäftsgebühr anzurechnen.

Die Klägerin hat ihre außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten klageweise geltend gemacht. In dem in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich wurde zur Abgeltung der Klageforderung die Zahlung eines Betrages von... vereinbart. Teil der Klageforderung war die als Nebenforderung geltend gemachte Geschäftsgebühr. Es wurde demnach auch über die Nebenforderung eine abschließende Regelung getroffen.

Hätte die Klägerin nur hinsichtlich der Hauptforderung einen Vergleich schließen wollen, hätte sie eine ausdrückliche Regelung treffen und in den Vergleich aufnehmen müssen.

Der Vergleich stellt demnach auch mit Blick auf die Geschäftsgebühr einen Vollstreckungstitel dar, § 15 a Abs. 2 Alt. 2 RVG...


Nur als Inspiration... Rechtsprechung dazu gibt es - bis auf die AG Bremen-Entscheidung - leider noch nicht wirklich viel...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Antworten