Der BGH hat mal wieder zugeschlagen...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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skugga
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#1

21.10.2008, 12:20

... nämlich hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf

Was bin ich froh, wenn irgendwann mal die Gesetzesänderung durch ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Tante Noro

#2

21.10.2008, 14:37

War ja irgendwie klar, wenn die 1,3 Verfahrensgebühr gekürzt werden muss, dann auch die 0,8 Erledigungsgebühr....

Aber wie soll dann bitte die Abrechnung lauten? So etwa (?):

1,3 GG
+ Auslagen
+ (USt)

dann

0,8 Erledigungsgebühr
- 0,65 GG
_________
+ Auslagen
+ (USt)

???
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Smilie
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#3

21.10.2008, 15:10

ich würd mal sagen - ja
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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skugga
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#4

21.10.2008, 15:23

Jepp. Genau so. Steht aber auch in der Entscheidung drin, Rn 10 ff.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Tante Noro

#5

21.10.2008, 15:26

Naja, ich frag doch lieber nur nach, da ich noch nicht richtig sicher bin mit dieser Gebührenanrechnung. Bin schon danbar, wenn mir keine Monierung mehr ins Haus flattert....
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skugga
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#6

21.10.2008, 15:29

Keine Sorge, es hat ja eigentlich auch nicht mal der BGH kapiert... :teufel :duckrenn
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Tante Noro

#7

21.10.2008, 15:31

hehe.... das wäre ja wat ganz neues ;-)
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skugga
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#8

27.10.2008, 10:36

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Pepsi
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#9

27.10.2008, 13:54

danke für die beiden aktuelleren Urteile (die anderen waren ja schon etwas älter), aber das wissen wir ja alles schon, was neues steht da ja nicht drin

diese Urteile entstehen nur, weil die Fälle schon älter sind..
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#10

27.10.2008, 13:57

Pepsi, das sind die gesammelten Rechtsbeschwerden, die anhängig sind. Das, was ich letzte Woche eingestellt habe, war übrigens mitnichten "etwas älter", sondern wurde am gleichen Tag vom BGH eingestellt. Das obere der beiden "Urteile" bringt durchaus neues, interessanterweise wird da nämlich eine 0,75 Gebühr in Anrechnung gebracht - und es läßt sich so gar nicht nachvollziehen, wieso die darauf kommen.

Auch wenn man manchmal denkt, man wisse schon alles - lesen schadet nix.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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