erstattung der kopien

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nephele
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#1

16.10.2008, 11:08

tag alle zusammen...
also ich hab hier nur mal ne allgemeine frage... ich hab das nie verstanden, wann kopien jetzt erstattungsfähig sind und wann nicht...
ich hab hier z.b. eine akte, da hab ich vorgestern fürs gericht als anlage zum schriftsatz 24 kopien gemacht... kann ich die jetzt in mein aktenkonto buchen und wer muss die dann später erstatten?
sry für so ne frage...aber das würd ich gern mal wissen :)

ps: per suchfunktion hab ich dazu nix gefunden...sry wenns da doch was gibt :oops:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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DumDiDum
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#2

16.10.2008, 11:12

rechnet ihr einzeln alle Kopien und Porto ab oder nehmt ihr später einfach die Pauschale?

Ein Blick in die RVG Anlage 1 zu Nr. 7000 hilft dir sicherlich weiter.
Zuletzt geändert von DumDiDum am 16.10.2008, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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nephele
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#3

16.10.2008, 11:15

nee, also für porto nehmen wir die pauschale... aber die kopien werden wohl einzeln abgerechnet, wenn denn welche entstehen... bislang (bin erst seit 15.9. angestellt) musste ich noch keine abrechnen, aber für den fall der abrechnung speziell jetzt von der akte wollt ich schonmal wissen was es denn mit dieser "100 kopien-grenze" auf sich hat...
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wifey
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#4

16.10.2008, 11:17

:sorry, wenn ich mich jetzt ganz dumm einmische:
Was ist denn eine 100 Kopien Grenze???
Hab ich das schon mal gehört und kann mich nur nicht dran erinnern? :omi
Zuletzt geändert von wifey am 16.10.2008, 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße

ich
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DumDiDum
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#5

16.10.2008, 11:19

du meinst 7000 b) < 100 Seiten dann gibts nix.

Bitte lest doch einfach mal die Vorschrift.... :wink:
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nephele
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#6

16.10.2008, 11:27

ja da steht doch nur was von ablichtungen AUS gerichtsakten und bei b) zur zustellung an gegner blabla...soweit hierfür mehr als 100 seiten zu fertigen waren...
ich hab aber nur 24 kopien gemacht... was sagt mir das jetzt? wäre also quasi nicht festsetzbar, müsste also unser mdt. erstatten, oder muss er die grundsätzlich erstatten...tut mir echt leid für meine fragerei, aber in meinem ausbildungsbüro waren die vorschriften des RVG sch**ßegal, da wurden einfach alle kopien genommen... hilfeeee
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Tigra
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#7

16.10.2008, 11:33

ich würde an deiner stelle einfach die pauschale von €20,00 nehmen.
wir hatte darüber mal diskutiert, ob sich der aufwand lohnt zu zählen oder immer die pauschale zu nehmen.
ich bin der ansicht das die pauschale immer ein guter mittelweg ist. außer die akte ist wirklich 1000 seiten dick!
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gkutes

#8

16.10.2008, 11:51

also die portopauschale hat ja nichts mit den Kopien zu tun.
du kannst alle Kopien von Anlagen zu Schriftsätzen und natürlich auch die Schriftsätze an sich als Kopierkosten zB im KFA geltend machen.
Hierbei sind aber die Original-Schriftsätze ans Gericht inklusive der Anlagen (also die fürs Gericht) ausgeschlossen. VV 7000 b
dies aber eben nur ab der 101. Kopie.

ich weiß nicht, wie das bei RA-M ist, aber bei unserem Programm, kann man zu jeder Akte die Kopien eintragen. In einer Rechnung oder KFA kann man die sich dann "ziehen" und dann wird auch richtig berechnet. So zB bei 430 angefallenen Kopien, werden dann 330 berechnet.
Zuletzt geändert von gkutes am 16.10.2008, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
Tigra
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#9

16.10.2008, 11:53

nephele hat geschrieben:sagt mir das jetzt? wäre also quasi nicht festsetzbar, müsste also unser mdt. erstatten, oder muss er die grundsätzlich erstatten...tut mir echt leid für meine fragerei, aber in meinem ausbildungsbüro waren die vorschriften des RVG sch**ßegal, da wurden einfach alle kopien genommen... hilfeeee

gehts dir jetz rein ums port oder die kopien??

ich würde die 20 eur nach wie vor nehmen!
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gkutes

#10

16.10.2008, 12:01

ich hab aber nur 24 kopien gemacht... was sagt mir das jetzt? wäre also quasi nicht festsetzbar, müsste also unser mdt. erstatten, oder muss er die grundsätzlich erstatten
also nochmal speziell hierzu:
du bekommst die 24 Kopien so jetzt erst mal nicht erstattet. Von niemandem.
die musst die Kopien für die Schriftsätze und die Anlagen hierzu natürlich "sammeln". Wenn die Akte über 3 Jahre läuft, kommt man dann schon mal über 100.

hoffe, ich drücke mich verständlich aus????
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