Gebührenstreitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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nfnf

#1

14.10.2008, 13:05

Welchen Gebührenstreitwert würde Ihr für die Erstellung eine Arbeitsvertrag für eine Abrechnung nehmen?

Das Bruttogehalt mal 12?

Oder nur das einfache Monatsbruttogehalt?
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idefix
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#2

14.10.2008, 13:10

Vierteljahresgehalt (§ 42 Abs. 4 GKG)
ArbG Berlin v. 24.10.2002 - 17 Ta 6095/02
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
nfnf

#3

14.10.2008, 13:32

Danke

aber wie sieht es mit einem Mustervertrag für Arbeitnehmer aus, bei dem lediglich die persönlichen Daten noch eingepflegt werden müssen?

das können ja 2 oder 50 Verträge sein, mit unterschiedlichen Gehältern.
StineP

#5

15.10.2008, 17:56

Rein theoretisch würde genau dasselbe gelten. Die Frage ist einfach, ob man dann tatsächlich so abrechnet oder nach Stunden...
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