Einstellung Strafverfahren-> Wiederaufnahme->neue Abre

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nili
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#1

14.10.2008, 12:32

Also folgendes Problem

Habe hier ne Verkehrsunfallstrafsache wurde bereits schon mal eingestellt. Das war 09/2007. Dagegen hat der Antragssteller Beschwerde eingelegt. Ermittlungen wurden mit Datum 17.06.2008 wieder aufgenommen.

Die Einstellung hatte ich bereist schon mal abgerechnet mit Grundgebühr und so weiter. Kann ich jetzt die Wiederaufnahme der Ermittlung komplett wieder neu abrechnen? Grundgebühr u.a.?
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LuzZi
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#2

14.10.2008, 12:50

m. E. nicht, es ist ja das selbe Verfahren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Nili
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#3

14.10.2008, 13:07

naja aber ich habe ja hier die 4141 abgerechnet (Einstellung). Wenn man vom jetztigen Sachverhalt ausgeht wäre die ja eigentlich nicht mehr abrechenbar.
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#4

14.10.2008, 13:27

Korrekt, sofern das Verfahren nicht noch einmal wieder eingestellt wird.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
SophieL
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#5

14.10.2008, 13:36

Hallo,

ich kenne ja den genauen Sachverhalt nicht aber ich würde meinen, dass man die 4141 bei erneuter Einstellung auch erneut abrechnen kann, sofern StA/Gericht davon ausgegangen ist/sind, dass das Verfahren endgültig eingestellt werden würde.

Ich glaube so was mal im Burhoff gelesen zu haben.

Gruß

Sophie
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