1,3 Gebühr für eA durch AG bemängelt
- 13
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Eine einfache Methode: Wer etwas behauptet, soll und muss es auch rechtfertigen. Ins Blaue etwas in den Raum stellen kann jeder, die Begründung dazu ist wichtig. Daher gibt es ja die Stellungnahmemöglichkeit. Die Parteien tauschen die Argumente aus und wenn das Gericht etwas behauptet, muss es das genauso belegen können.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Daisymaus512
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13 ist klasse!
Mokey1 laß uns hören, welche Begründung das Gericht liefert!
Mokey1 laß uns hören, welche Begründung das Gericht liefert!
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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- mokey1
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@Daisymaus;
werd Euch auf dem Laufenden halten. . .
Das gilt natürlich euch allen
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Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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- Pepples
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Hast Du schon mal geprüft, ob ihr auch die PKH-Gebühren angesetzt habt? Weil das Gericht schreibt ja, dass es die Höhe der 1,3 Gebühr nicht nachvollziehen kann, nicht den Gebührenansatz als solches.
Ansonsten wie 13 schon schrieb sollen die damit rausrücken wo das Problem liegt.
Ansonsten wie 13 schon schrieb sollen die damit rausrücken wo das Problem liegt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"