1,3 Gebühr für eA durch AG bemängelt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

13.10.2008, 17:58

na das ist dochmal ne Idee 13 :zustimm
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13
NORTHERN DINO
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#12

13.10.2008, 18:05

Eine einfache Methode: Wer etwas behauptet, soll und muss es auch rechtfertigen. Ins Blaue etwas in den Raum stellen kann jeder, die Begründung dazu ist wichtig. Daher gibt es ja die Stellungnahmemöglichkeit. Die Parteien tauschen die Argumente aus und wenn das Gericht etwas behauptet, muss es das genauso belegen können.
~ Grüßle ~
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mokey1
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#13

14.10.2008, 08:55

vielen vielen lieben :thx
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Daisymaus512
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#14

14.10.2008, 09:04

13 ist klasse!

Mokey1 laß uns hören, welche Begründung das Gericht liefert!
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

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#15

14.10.2008, 09:10

@Daisymaus;
werd Euch auf dem Laufenden halten. . .

Das :thx gilt natürlich euch allen ;-)
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Pepples
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#16

14.10.2008, 09:14

Hast Du schon mal geprüft, ob ihr auch die PKH-Gebühren angesetzt habt? Weil das Gericht schreibt ja, dass es die Höhe der 1,3 Gebühr nicht nachvollziehen kann, nicht den Gebührenansatz als solches.
Ansonsten wie 13 schon schrieb sollen die damit rausrücken wo das Problem liegt.
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