Hilfe erbeten, wie rechne ich ab?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Ninni
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 08.06.2008, 15:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/IN-Sachbearbeiterin
Software: Andere

#1

07.10.2008, 09:14

Chef hat mir eine Akte hingelegt, mit der Bitte um Abrechnung.
Hierbei haben wir für den MAndanten ein Schreiben entworfen, damit sein Sohn nicht zum Wehrdienst muss. Ich habe keinerlei Gegenstandswert in der Akte und habe nun keine Ahnung was ich abrechnen soll....

Könnt ihr mir helfen? Wäre echt wichtig! DAnke schonmal im Voraus!
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 749
Registriert: 07.07.2006, 08:46
Wohnort: NRW

#2

07.10.2008, 09:17

Wohl keine Gebührenvereinbarung getroffen worden?!
Dann würd ich ne Geschäftsgebühr abrechnen, wertmäßig würd ich mal den § 23 Abs. 3 RVG aufschlagen (hab ich hier im Forum gelernt - protz)
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Kanzlei-AM
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 26.09.2008, 09:46
Wohnort: Bielefeld

#3

07.10.2008, 09:46

Ich würde sagen als Wert 4.000 € (nicht vermögensrechtliche Angelegenheiten, sofern angemessen) und dann eine 1,3 GG...
Benutzeravatar
Ninni
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 08.06.2008, 15:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/IN-Sachbearbeiterin
Software: Andere

#4

07.10.2008, 15:08

Dankeschön für eure ANtworten!
Habe als Gegenstandswert die 4.000 Euro genommen und die 2302, einfaches Schreiben.
Benutzeravatar
Kayusha
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 289
Registriert: 11.07.2008, 12:44
Wohnort: Berlin

#5

08.10.2008, 12:06

Haben ein einfaches Schreiben (Zeugenaussage) für einen Mandanten geschrieben.

Gilt hier dasselbe?

LG
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

08.10.2008, 12:18

habt ihr es geschrieben oder nur für ihn entworfen, was er dann selbst geschrieben hat?
Benutzeravatar
Kayusha
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 289
Registriert: 11.07.2008, 12:44
Wohnort: Berlin

#7

08.10.2008, 12:22

Wir haben es geschrieben.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#8

08.10.2008, 12:40

Also ich würde eine 1,3 Geschäftsgebühr nehmen. Nach einem einfachen Schreiben klingt das für mich nicht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Kayusha
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 289
Registriert: 11.07.2008, 12:44
Wohnort: Berlin

#9

08.10.2008, 12:46

Hab ich mir eben auch nochmal überlegt...und Gegenstandswert?
Dann 4000EUR?
Hab eben auch im RVG nachgelesen, aber so ganz blick ich da noch nicht durch. Muss mich erstmal dran gewöhnen, diese ganzen Nebenbestimmungen und dann weiß ich immer nicht, welches denn nun wirklich richtig ist...Anfänger eben :-)

Dankeschööön!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Kanzlei-AM
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 26.09.2008, 09:46
Wohnort: Bielefeld

#10

08.10.2008, 14:07

Um was für eine Sache handelte es sich denn? Ich würde den Wert nehmen, der auch beim Gericht/Behörde, etc. geltend gemacht wurde. Wenn da nichts genaueres bekannt ist, 4.000,00 €. Und auf jeden Fall eine 1,3. Eine Zeugenaussage ist nicht nur ein einfaches Schreiben.
Antworten