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Vollstreckung aus teilweise rechtskräftigem KFB

Verfasst: 05.10.2008, 16:09
von JaniR
Hallo,

wir haben ein teilweise rechtskräftiges Urteil der ersten Instanz. KFB erster Instanz liegt auch vor, allerdings gegen Sicherheitsleistung. Nun müsste dieser KFB doch auch teilweise rechtskräftig sein. Ich soll nämlich aus diesem TEil vollstrecken. Ich habe die entsprechende teilweise REchtskraftbescheinigung beantragt und bekommen, allerdings steht auf dem KFB jetzt nur: das diesem KFB zugrunde liegende Urteil ist iHV xxx rechtskräftig. Wie errechnet sich der genaue Betrag? Oder muss ich einen gesonderten KFA stellen?

Verfasst: 05.10.2008, 16:39
von online
Das habe ich noch nie gesehen.

Wie ist denn der Rechtsstreit in der zweiten Instanz ausgegangen bzgl. der Kostenfolge?

Und: Wurde in der zweiten Instanz ein Vergleich geschlossen oder durch Urteil/Beschluss entschieden?

uotelung enthalten. Das hat mit tgeilweiser Rechtskraftz nic

Verfasst: 05.10.2008, 16:42
von 13
Ich bin auch noch schwer am Grübeln. Es ist wohl teilweise Berufung eingelegt worden?
Die KGE I. Instanz würde mich mal interessieren.

Wieder so ein Fall, bei dem der Sachverhalt unklar geschildert ist. Wenn in erster Instanz teilweise verloren worden ist, müsste die KGE eine Quotelung enthalten. Das hat mit (teilweiser?) Rechtskraft aber nichts zu tun.

Verfasst: 05.10.2008, 16:47
von online
Deswegen wundere ich mich ja über den Vermerk der Geschäftsstelle.

Verfasst: 05.10.2008, 16:49
von 13
Nicht nur Du... :lol:

Verfasst: 05.10.2008, 16:53
von online
Also: Uns erst mal den Sachverhalt richtig erzählen (für 13 die Kostenentscheidung der ersten, für mich die Regelung der zweiten Instanz).

Vielleicht irrt sich auch die Geschäftsstellenbeamtin. Vielleicht liegt ein Fall vor, in dem der KFB der ersten Instanz gegenstandslos geworden ist durch die Regelung in zweiter Instanz.

Aber dazu müssten wir mehr über den Sachverhalt wissen.

Verfasst: 05.10.2008, 16:58
von 13
Ist denn in II. Instanz überhaupt schon eine Entscheidung ergangen?


Edit:
Nu´ isse eingeschüchtert und gegangen... tztz.

Verfasst: 05.10.2008, 17:02
von JaniR
DIE KGE erster Instanz enthält eine Quotelung, da ein TEil der KLage abgewiesen wurde. Die GEgenseite hat aber nur gegen einen TEil der Urteilssumme Berufung eingelegt, wir gar nicht, wegen des sogenannten anerkannten TEil ist das Urteil rechtskräftig bescheinigt. DIE ZV hieraus war auch schon erfolgreich. Nun meint mein CHef, dass der KFB der ersten Instanz auch entsprechend rechtskräftig sein müsste, so dass ich wegen dieses Betrages die ZV ohne Sicherheitsleistung einleiten soll. Das Berufungsverfahren läuft noch.

Verfasst: 05.10.2008, 17:09
von 13
Sehe ich das richtig, dass kein Teilanerkenntnisurteil ergangen, sondern ein einheitliches Urteil mit Kostenquotelung erfolgt ist?
Es besteht der Grundsatz der einheitlichen KGE, so dass Obsiegen/Unterliegen mittels der Kostenquote ausgedrückt wird. Die teilweise Rechtskraft eines KFB mit Kostenausgleichung gibt es nicht. Den RKV verstehe ich nicht.

Verfasst: 05.10.2008, 17:14
von online
Der KFB ist ja nicht angefochten worden. Wenn die Beschwerdefrist abgelaufen ist, ist er rechtskräftig.

Wenn dann aber in zweiter Instanz eine neue Kostenregelung ergeht, wird er eventuell automatisch gegenstandslos.

D. h., dass momentan im Falle einer Zwangsvollstreckung das Risiko besteht, dass Ihr (bzw Euer Mandant) das Erlangte zurückgeben muss.

Die Auswirkung auf die angeordnete Sicherheitsleistung ist mir nicht klar, muss ich ehrlich zugeben.