HILFE! KFA bezüglich der Kosten der ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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repfiffi
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#1

01.10.2008, 16:24

Hallo Ihr Lieben,


ich soll einen KFA bezüglich unserer Kosten der ZV machen. Nach welchem § mache ich denn den KFA? Nach § 104 ZPO etwa? :oops:

Und die GVZ-Kosten, wie sieht es denn mit denen aus? Die sind doch genauso zu behandeln (aufzulisten) wie immer Gerichtskosten, oder? Also erst nach der USt aufzuführen oder?

LG
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Smilie
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#2

01.10.2008, 16:26

Meines wissens wird der auch nach 104 gemacht - wie ein ganz normaler KfA - nur eben vom Vollstreckungsgericht. Die Auslagen für den GVZ unten mit reinnehmen.
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Tigra
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#3

01.10.2008, 16:27

ne du machst wie normaler kfa

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#4

01.10.2008, 16:28

Ein KFA in Zwangsvollstreckungssachen wird nach § 788 ZPO gemacht!
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#5

01.10.2008, 16:29

Nein, die Kosten werden nicht nach § 104 sondern nach § 788 ZPO festgesetzt und die Gerichtsvollzieherkosten listet du wie die Gerichtskosten auf und fügst die Originalbelege bei.
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#6

01.10.2008, 16:30

jut- dann eben 788 ZPO
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#7

01.10.2008, 16:39

ihr seid super!!! Danke!!!

Nu noch 'ne Frage hinter her: beglaubigte und einfache Abschrift mit ran, oder nur 'ne einfache Abschrift?
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#8

01.10.2008, 16:44

Eine einfache Abschrift genügt - aber darauf achten, dass Original-Zwangsvollstreckungstitel und -Unterlagen beigefügt werden müssen!
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#9

01.10.2008, 17:22

^^ok Danke!^^

Mein Chef'e sagt nu', dass wir den Original-ZV-Titel noch behalten sollen, falls wir in der Zeit nun nochmal vollstrecken wollen & das Gericht in den Akten ja eh die Urteile hat (I + II. Instanzurteile gibt es in der Sache) - oh mei - ich mach mal 'ne Kopie davon ran & bin gespannt, was passiert *lol* :vogel

Schönen Feierabend!
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#10

01.10.2008, 20:00

Bei uns sehen das die Gerichte nicht so eng mit den §§. Meinen ersten ZV-Festsetzer habe ich auch nach § 104 ZPO beantragt und auch bekommen. Vergiss den Zinsantrag nicht.
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