Hallo Ihr Lieben,
ich soll einen KFA bezüglich unserer Kosten der ZV machen. Nach welchem § mache ich denn den KFA? Nach § 104 ZPO etwa?
Und die GVZ-Kosten, wie sieht es denn mit denen aus? Die sind doch genauso zu behandeln (aufzulisten) wie immer Gerichtskosten, oder? Also erst nach der USt aufzuführen oder?
LG
HILFE! KFA bezüglich der Kosten der ZV
Meines wissens wird der auch nach 104 gemacht - wie ein ganz normaler KfA - nur eben vom Vollstreckungsgericht. Die Auslagen für den GVZ unten mit reinnehmen.
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jut- dann eben 788 ZPO
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- repfiffi
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ihr seid super!!! Danke!!!
Nu noch 'ne Frage hinter her: beglaubigte und einfache Abschrift mit ran, oder nur 'ne einfache Abschrift?
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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- repfiffi
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^^ok Danke!^^
Mein Chef'e sagt nu', dass wir den Original-ZV-Titel noch behalten sollen, falls wir in der Zeit nun nochmal vollstrecken wollen & das Gericht in den Akten ja eh die Urteile hat (I + II. Instanzurteile gibt es in der Sache) - oh mei - ich mach mal 'ne Kopie davon ran & bin gespannt, was passiert *lol*
Schönen Feierabend!
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