Hallo Ihr Lieben
Habe ein Problem. Ich soll einen Kostenausgleichungsantrag machen. Mir liegt ein Vu vor, da der Klägervertreter im Termin keinen Antrag gestellt hat und ein weiterer Verhandlungstermin. Frage kann ich jetzt eine 0,5 Terminsgebühr ansetzen und auch eine 1,2 ?
Hilfe bei Kostenfesetzung Vu
nein - Du kannst nur die 1,2 Terminsgebühr in Ansatz bringen. Die 0,5 TG für das VU geht darin voll auf.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 61
- Registriert: 18.08.2008, 13:22
- Beruf: Rechtsanwaltsnotarfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
War ich eingentlich auch der Meinung aber mein Analt hat mir eines seiner "berühmten Klebis" raufgeklebt und da steht KAA bitte Säumnis beachten!!!. Also wie kann ich ihm beweisen das ich nur eine Terminsgebühr nehmen kann. Brauche Lektüre Parragraphen oder ähnliches DANKE
ABER: Es gibt doch einen weiteren Verhandlungstermin.... bin ich jetzt total neben der Spur oder was...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Musst du nicht eine Kostenfestsetzungsantrag statt einen Ausgleichungsantrag stellen oder liegt eine Quotelung bei der Kostenregelung vor???
Und ihr habt nochmal verhandelt, weil der Klägervertreter keinen Antrag gestellt hat? Seit ihr die Beklagten?
Und ihr habt nochmal verhandelt, weil der Klägervertreter keinen Antrag gestellt hat? Seit ihr die Beklagten?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 61
- Registriert: 18.08.2008, 13:22
- Beruf: Rechtsanwaltsnotarfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Im Vu hatte der Kläger die Kosten zu tragen, wir sind Beklagte. Dagegen hat die andere Seite aber Einspruch eingelegt. Im Teil-Schlussurteil werden jetzt die Kosten aufgeteilt
Ich raffs grade echt nicht:
Mein Verständnis: 1. Termin - VU dann Einspruch 2. Termin Urteil ggf. mit Quote.
Dann bekommt man doch nur eine volle TG, oder etwa nicht...
Mein Verständnis: 1. Termin - VU dann Einspruch 2. Termin Urteil ggf. mit Quote.
Dann bekommt man doch nur eine volle TG, oder etwa nicht...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke