Reisekoten/Abwesenheitsgeld

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
lizzy36kibo
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#1

30.09.2008, 15:05

Hallo,

unser Mandant ist zu 4 Verhandlunsterminen zu Gericht hingefahren. Unser RA möchte das wir im KFB die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld für den Mandanten festsetzen lassen (?). Ist das überhaupt möglich. Mir ist das nicht bekannt.

LG E
Tigra
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#2

30.09.2008, 15:06

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gkutes

#3

30.09.2008, 15:12

autsch....
wenn ich jetzt schreibe, was ich denke, dann bekomm ich tierisch einen aufn deckel von allen...
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Kasimir1603
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#4

30.09.2008, 15:15

@ Tigra: was heißt das "mauuuuuuuuuu" Vollmond? Werwolfgeheul? :duckrenn

@lizzy: Schau mal ins JVEG oder benutz mal die Suchfunktion. Da steht viel drin. Vielleicht änderst Du noch bitte die Thread-Überschrift von ReisekoTen in Reisekosten, ich hab mich fast verschluckt vor Schreck :blumen
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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#5

30.09.2008, 19:45

§ 91 I 2 ZPO in Verbindung mit dem JVEG.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Tigra
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#6

01.10.2008, 12:10

@ gkutes: welcher meinung bist du? - du meinst wir hatten das thema schon 50 000 mal?!
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gkutes

#7

01.10.2008, 14:16

lizzy hatte (!) (jetzt nicht mehr) Rechtsfachwirtin als Beruf da stehen.... und da hat es mich schon sehr verwundert, dass sie noch nichts vom JVEG gehört hat...
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rena
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#8

24.10.2008, 10:38

Huhu,

ich steh irgendwie voll auf dem Schlauch.

Sorry, aber hab grad mit meiner Kollegin eine Grundsatzdiskussion entfacht.

Unsere Kanzlei liegt in Mainleus (=Marktgemeinde Mainleus, Landkreis Kulmbach). Die nähsten Gerichte sind in Kulmbach, Bayreuth.

Wann darf ich nun Reisekosten ansetzen?

AG Kulmbach streicht Reisekosten immer raus, da nicht erstattungsfähig. Mandanten trotzdem in Rechnung stellen bei Ortsterminen?

Wenn jetzt z.B. ein Termin in Thurnau ist, bin ich mir auch nicht schlüssig. Thurnau hat z.B. eine eigene Postleitzahl und gehört zum Landkreis Kulmbach und das ist auch der Gerichtsbezirk.
tiko73

#9

24.10.2008, 17:31

Reisekosten entstehen, soweit ich weiß, dann, wenn der RA seine politische Gemeine (Kanzlei oder Wohnsitz) verlässt, um den GT wahrzunehmen.
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#10

24.10.2008, 18:11

:zustimm tiko
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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