Anrechnung außergerichtlicher Tätigkeit (..und kein Ende...)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
mrsgoalkeeper
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#1

25.09.2008, 11:59

Hallo Ihr Lieben!

Ich brauch mal Eure Einschätzung:

Wir waren außergerichtlich beauftragt, ein Mietverhältnis zu kündigen. Haben wir getan...

Dann sind wir beauftragt worden, Räumungsklage zu erheben. Haben wir natürlich auch getan....

Das Gericht will mir jetzt meine 3100 kürzen mit Hinweis auf die außergerichtliche Tätigkeit.

Ich finde, dass der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit ein anderer war als im Klageverfahren (nämlich Kündigung und nicht Räumung).

Wie seht Ihr das? Ich freue mich schon auf eine lebhafte Diskussion :abdreh
bibun
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#2

25.09.2008, 12:04

Hast vollkommen Recht! Sehe ich genauso. Würde ich dem Gericht auch so mitteilen. :dafuer
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LuzZi
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#3

25.09.2008, 12:05

Sehe ich genauso, kann also nur :zustimm en
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kimmy

#4

25.09.2008, 12:08

ebenfalls :zustimm das sind zwei verschiedene Angelegenheiten!
Katharina80
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#5

25.09.2008, 12:58

Ihr habt nur eine Räumungsklage gemacht... Keine Zahlungs- und Räumungsklage?
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#6

30.09.2008, 08:59

@Katharina80

Siehe #1: Räumungsklage

Selbst wenn ich eine kombinierte Klage gemacht hätte, wäre mein Gegenstand immer noch ein unterschiedlicher, es sei denn, ich hätte die Zahlungsansprüche auch außergerichtlich geltend gemacht, dann wäre er teilweise identisch - oder?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Pepsi
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#7

30.09.2008, 14:58

:zustimm 2 Gegenstände

Kündigung ist ja nicht zwingend mit Räumung verbunden (es soll ja Leute geben die räumen freiwillig)
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#8

30.09.2008, 15:06

Ich hab das jetzt dem Gericht geschrieben und bin schon auf die Reaktion gespannt.

Das Thema Anrechnung entwickelt sich quasi zum Kleinkrieg. Zumal der BGH ausdrücklich sagt, dass das Gericht nur auf substantiierten Einwand zu prüfen hat, einige Gerichte jetzt aber der Ansicht sind, grundsätzlich beim KFA eine standartisierte Anfrage schicken zu müssen.
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Pepsi
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#9

30.09.2008, 17:20

ist dir das (wohl) neueste BGH Urteil bekannt: http://www.lawgistic.de/RVG_DB/treffer.php?148
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skugga
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#10

30.09.2008, 18:55

Ich kannte das, Pepsi; das blöde im vorliegenden Fall ist aber, daß die Gerichte anscheinend langsam gar nicht mehr nachdenken - sonst würde es ja nicht dazu kommen, daß sies mit der Anrechnung sogar bei verschiedenen Gegenständen versuchen...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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