Ich brauch mal Eure Einschätzung:
Wir waren außergerichtlich beauftragt, ein Mietverhältnis zu kündigen. Haben wir getan...
Dann sind wir beauftragt worden, Räumungsklage zu erheben. Haben wir natürlich auch getan....
Das Gericht will mir jetzt meine 3100 kürzen mit Hinweis auf die außergerichtliche Tätigkeit.
Ich finde, dass der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit ein anderer war als im Klageverfahren (nämlich Kündigung und nicht Räumung).
Wie seht Ihr das? Ich freue mich schon auf eine lebhafte Diskussion
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