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Vertretung in Strafsachen

Verfasst: 19.09.2008, 12:58
von steffi6687
Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage und zwar wie das aussieht, wenn der ra in einer strafsache den Mdt nicht verteidigt, sondern nur vertritt, kann ich dann auch die gebühren nach 5000 ff abrechnen (grund- und verfahrensgebühr)?

Verfasst: 19.09.2008, 13:03
von Francis
Wo ist denn da der Unterschied? Der Vertreter in Strafsachen heißt Verteidiger, in Zivilsachen vertritt man. Und die Gebühr 5000 ff. ist den Bußgeldsachen vorbehalten, in Strafsachen geht das nach Teil 4 RVG.

Verfasst: 19.09.2008, 13:04
von Francis
Ach so, herzlich Willkommen im Forum!

Verfasst: 19.09.2008, 13:05
von Kichererbse
erstmal :welcome Steffi6687

Magst viell. erzählen, worin eure Vertretung besteht? So ein bißchen die Fakten ankratzen viell.?

Verfasst: 19.09.2008, 13:28
von DumDiDum
lillydiana hat geschrieben:Wo ist denn da der Unterschied? Der Vertreter in Strafsachen heißt Verteidiger, in Zivilsachen vertritt man. Und die Gebühr 5000 ff. ist den Bußgeldsachen vorbehalten, in Strafsachen geht das nach Teil 4 RVG.
naja man kann ja auch Nebenkläger vertreten, dann verteidigt man ja keinen. Ich denke hier ist aber gemeint, dass es um ein Bußgeld ging und die HV nicht stattfand.
Sind vor dem AG oder dem VG? VV 5100 entsteht immer und nur einmal

Verfasst: 19.09.2008, 13:31
von Francis
Ja, türlich. Nicht dran gedacht. Aber auch da gehts nach Teil 4 RVG.

Verfasst: 19.09.2008, 15:26
von steffi6687
also, erstmal zur richtigstellung:

ich meinte nicht gebühren im bußgeldverfahren (teil 5) sondern im strafverfahren (teil 4) hab mich vertan. sorry.

Also es ist im prinzip eine strafsache. wir haben aber den geschädigten VERTRETEN. haben im großen und ganzen nur die vertretung angezeigt und akteneinsicht angefordert.

danke für eure mithilfe.

Verfasst: 19.09.2008, 15:53
von DumDiDum
dann würde ich sagen 4100 und evtl noch 4104, falls ihr mehr gemacht habt als nur Akteneinsicht (Stellungnahme StA ect.)

Verfasst: 19.09.2008, 16:11
von steffi6687
danke!

Verfasst: 25.09.2008, 09:48
von Janina
hallo ein Frage!
wir vertreten einen Mdt. in einer Strafsasche. Dieser hat einen Strafbefehl bekommen.
Ich soll eine Vorschussrechnung stellen.
Ich rechne ab:
4100
4106

Die Gebühr 4104 rechne ist ja nicht ab, da wir in dem Verfahren bei der StA nicht tätig waren, oder???