Nr. 1008 VV und Verfahrensdifferenzgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jara
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#1

19.09.2008, 11:39

Ich muss eine Akte abrechnen, in der ein Vergleich mit Mehrwert geschlossen ist.

Soweit habe ich die Rechnung fertig, aber jetzt gesehen, dass wir zwei Auftraggeber haben.

Hat die 0,3 Erhöhung auch Auswirkung auf die Verfahrensdifferenzgebühr?
Jara
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#2

19.09.2008, 11:40

Ich würde so abrechnen, der übersichtlichkeit halber, ist das richtig: ???

1,3 Verfahrensgebühr aus 6.000,00 EUR
§§ 2, 13 RVG i. v. m. Nr. 3100 VV RVG 439,40 EUR

0,8 Differenzverfahrensgebühr aus 100.000,00 EUR
gemäß Nr. 3100 VV RVG 1.083,20 EUR

Zwischensumme 1.522,60 EUR

geprüft: Anrechnung gemäß § 15 Abs. 3 RVG
nicht mehr als 1,3 aus 106.000,00 EUR = 1.760,20 EUR

0,3 Erhöhung (mehrere Auftraggeber)
aus 6.000,00 EUR gem. Nr. 1008 VV RVG 101,40 EUR
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#3

19.09.2008, 11:57

Darüber habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen, die Erhöhung spielt meiner Meinung nach schon eine Rolle. Es muss § 15 III in Anwendung gebracht werden, es stellt sich also die Frage ob erst angerechnet und dann gekürzt wird oder umgekehrt.

Meine Software rechnet erst die Erhöhung nach Nr. 1008 an und kürzt dann gem. § 15 III
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#4

19.09.2008, 12:02

Beide Verfahrensgebühren werden erhöht!!

Also
1,6 Verfahrensgebühr
1,1 Verfahrensgebühr

nach 15 (3) prüfen.
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#5

19.09.2008, 12:57

okay....

super, vielen Dank ;-)
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#6

19.09.2008, 13:21

Büdde ;-) in 1008 steht, dass sich die Verfahrens- und Geschäftsgebühr erhöht - egal welche und wieviele angefallen sind.
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#7

19.09.2008, 21:20

Smilie hat geschrieben:Beide Verfahrensgebühren werden erhöht!!

Also
1,6 Verfahrensgebühr
1,1 Verfahrensgebühr

nach 15 (3) prüfen.
:) Seh ich auch so.
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#8

20.09.2008, 08:11

:zustimm
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