Deckungsschutz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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cathie25
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#1

19.09.2008, 00:15

Hallo,

ich suche schon wie verrückt im Netz, aber bisher nichts gefunden:

Mdt. hat Deckungsschutz gewährt bekommen. Nun haben wir abrechnen wollen und heute erfahre ich, dass die RSV die Kosten nicht übernimmt. Vertrag wurde seitens der RSV nun gekündigt mit der Begründung, dass Mdt.vor 2,5 Jahren wohl falsche Angaben getätigt hat. Er hätte wohl die Vorversicherung nicht angegeben etc.

Wie das so bei den Versicherungsvertretern ist, holen sie einen Zettel aus der Tasche und tragen alles ein, man soll dann nur noch unterschreiben und die kassieren dann die Provision.

Ist eine RSV an die Deckungsschutzerteilung gebunden? Wo kann ich was nachlesen?

Danke im voraus! Katharina
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Soenny
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#2

19.09.2008, 06:33

In den Versicherungsbedingungen! Die RSV darf z.B. auch mit rückständigen Beiträgen aufrechnen.

Kostenschuldner ist und bleibt aber euer Mandant, deshalb Rechnung schreiben und diesem zur Zahlung übersenden. Im Zweifelsfall muß er sich selber mit der Versicherung auseinandersetzen ;)
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marcia

#3

19.09.2008, 08:01

Ja, ich würd auch die Rechnung mit Kopie des Schreibens der RSV an den Mdt. schicken m.d.B. um Zahlung.
Soll er sich doch mit der RSV rumschlagen - er ist ja wohl an der Situation nicht ganz unschuldig.
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Curry
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#4

19.09.2008, 08:17

Schau mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=17 ... ge+erteilt

Wenn sie die Deckung einmal erteilen, dann müssen sie sich daran halten!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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