Kosten der Säumnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Cia2311

#1

18.09.2008, 12:12

Hello und Moin Moin!

Stehe mal wieder total auf den Schlauch und hoffe hier auf Hilfe... :?

Folgender SV: Mdt. kommt zu uns mit VU in der Hand. Von hier aus wurde Einspruch eingelegt. Es kam bei der mündl. Verhdlg. zum Vergleich, die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, diese trägt der Beklagte, also unser Mdt. (der im übrigen PKH bewilligt bekam). Jetzt hat die Gegenseite KFA gegen d. Mdt. gem. § 103 ff ZPO gestellt. Verf.G. u. reduzierte Terminsgebühr. Muss der Mdt. die tatsächlich tragen?

Würde mich über eine kurzfristige Antwort echt freuen! Mein Chef u. ich sind da nämlich nicht einer Meinung! Wie so oft... :roll:
UschiR

#2

18.09.2008, 12:16

Also ich würde sagen, da doch keine gesonderte TG für das VU mehr anfällt (wie früher in der BRAGO), muss euer Mandant doch nichts zahlen.

Bin jetzt grade ein wenig verwirrt............
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Smilie
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#3

18.09.2008, 12:17

Genau - die entstandene 0,5 TG geht ja voll in der 1,2 TG auf.
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#4

18.09.2008, 12:18

Meiner Meinung nach muss euer Mandant nur die Mehrkosten tragen, die augrund der Säumnis angefallen sind. Mach also eine Aufstellung über die Kosten ohne VU und mit VU, die Differenz müsste er zahlen - meiner Meinung nach.
Curry

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UschiR

#5

18.09.2008, 12:20

Curry zus :zustimm .......

Eine Differenz kann nur entstehen, wenn der Streitwet über EUR 3.000,00 liegt, so dass die "normalen" RA-Gebühren höher sind, als die PKH-Gebühren!
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#6

18.09.2008, 12:24

Also daran glaub ich noch nicht so.... wir hatten das hier doch kürzlich erst...

Wenn die anderen RAe noch zu dem VU-Termin gefahren sind und Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld berechnen würden, dass müsste dann der Mdt tragen.
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#7

18.09.2008, 12:25

Wenn die anderen RAe noch zu dem VU-Termin gefahren sind und Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld berechnen würden, dass müsste dann der Mdt tragen.
Sag ich doch. Er muss die zusätzlichen Kosten tragen. Deshalb eine Aufstellung ohne VU und mit VU machen. Die Differenz hat er zu tragen.
Curry

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UschiR

#8

18.09.2008, 12:29

Smilie bin ja auch der Meinung, dass der Mdt. sonst nix mehr zu zahlen hat. Nur wenn doch ein Streitwert von mehr als 3.000,00 gegeben ist, müsste vielleicht mal überprüft werden, ob der Mdt. dann nicht die Dfferenzanwaltsgebühren zu zahlen hat......

Also in etwa so:


0,5 normale TG - 0,5 PKH TG = Differenz

Aber vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert.......
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#9

18.09.2008, 12:29

Ommmmmm - oki doki - jetzt hab ich es geschnallt! Sorry!
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Cia2311

#10

18.09.2008, 12:49

Mönsch, Ihr seid mir eine echte Hilfe gewesen! Vielen, vielen lieben Dank! Der Streitwert beläuft sich übrigens auf "nur" 500,00 Euro.
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