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Remonstration

Verfasst: 17.09.2008, 15:02
von skugga
Ich steh grad völlig aufm Schlauch. Kann mir wer von Euch sagen, nach welcher Nr. VV RVG ich eine Remonstration abrechne? Es ging um die Ablehnung einer Visaerteilung durch die Deutsche Botschaft, dagegen dann die Remonstration.

Danke schonmal!

Verfasst: 17.09.2008, 15:05
von Smilie
Was ist eine Remonstration?????

Verfasst: 17.09.2008, 15:07
von gkutes
Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wider zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG).

passt aber hier nicht so recht :)

als stichwort gibt es das im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nicht...

Verfasst: 17.09.2008, 15:08
von Smilie
Woa - super - danke für die Erklärung - hatte ich vorher noch nie gehört.

Verfasst: 17.09.2008, 15:08
von skugga

Verfasst: 17.09.2008, 15:09
von Olga
Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wider zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG).

hab mich in Wikipedia schlau gemacht........ wir nennen es immer Gegenvorstellung , das Wort höre ich auch das erste Mal.........

Verfasst: 17.09.2008, 15:11
von gkutes
Olga, und was rechnet ihr dafür ab? darum ging ja die frage.

Verfasst: 17.09.2008, 15:12
von skugga
@ gkutes: Im Zusammenhang mit einem Visum heißt das Ding so. Wikipedia erzählt nur die Hälfte, guck mal in meinen Link.

Verfasst: 17.09.2008, 15:44
von UschiR
Also ich würde hier den Regelstreitwert von EUR 5.000,00 gem. § 52 GKG nehmen und dann eine 1,3 Geschäftsgebühr, Ausl. + MwSt. abrechnen.

Verfasst: 17.09.2008, 15:54
von skugga
Danke, Uschi, aber ich fürchte, so komme ich nicht weiter.

Regelstreitwert war klar. Zuerst gabs ein Verfahren bezüglich der Visumserteilung = 1,3 GG. Dann kam die Remonstration, über die ich hier stolpere. Daran schloss sich dann ein Verwaltungsstreitverfahren an, das mir wiederum klar ist.

Knackpunkt ist wirklich diese vermaledeite Remonstration... und ob und wie ich da anrechnen muss am End' auch noch, aber dazu müßt ich erstmal wissen, wie ich das Dings überhaupt abrechne.