Remonstration

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skugga
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#1

17.09.2008, 15:02

Ich steh grad völlig aufm Schlauch. Kann mir wer von Euch sagen, nach welcher Nr. VV RVG ich eine Remonstration abrechne? Es ging um die Ablehnung einer Visaerteilung durch die Deutsche Botschaft, dagegen dann die Remonstration.

Danke schonmal!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Smilie
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#2

17.09.2008, 15:05

Was ist eine Remonstration?????
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gkutes

#3

17.09.2008, 15:07

Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wider zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG).

passt aber hier nicht so recht :)

als stichwort gibt es das im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> nicht...
Zuletzt geändert von gkutes am 17.09.2008, 15:10, insgesamt 2-mal geändert.
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#4

17.09.2008, 15:08

Woa - super - danke für die Erklärung - hatte ich vorher noch nie gehört.
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#5

17.09.2008, 15:08

Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Olga
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#6

17.09.2008, 15:09

Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wider zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG).

hab mich in Wikipedia schlau gemacht........ wir nennen es immer Gegenvorstellung , das Wort höre ich auch das erste Mal.........
gkutes

#7

17.09.2008, 15:11

Olga, und was rechnet ihr dafür ab? darum ging ja die frage.
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#8

17.09.2008, 15:12

@ gkutes: Im Zusammenhang mit einem Visum heißt das Ding so. Wikipedia erzählt nur die Hälfte, guck mal in meinen Link.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
UschiR

#9

17.09.2008, 15:44

Also ich würde hier den Regelstreitwert von EUR 5.000,00 gem. § 52 GKG nehmen und dann eine 1,3 Geschäftsgebühr, Ausl. + MwSt. abrechnen.
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#10

17.09.2008, 15:54

Danke, Uschi, aber ich fürchte, so komme ich nicht weiter.

Regelstreitwert war klar. Zuerst gabs ein Verfahren bezüglich der Visumserteilung = 1,3 GG. Dann kam die Remonstration, über die ich hier stolpere. Daran schloss sich dann ein Verwaltungsstreitverfahren an, das mir wiederum klar ist.

Knackpunkt ist wirklich diese vermaledeite Remonstration... und ob und wie ich da anrechnen muss am End' auch noch, aber dazu müßt ich erstmal wissen, wie ich das Dings überhaupt abrechne.
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