Hallo zusammen,
hab hier nen Kostenausgleichsantrag zur Stellungnahme und zum Einreichen unserer Kosten liegen.
Jetzt hat die Gegenseite einen UBV beauftragt und dadurch berechnen die jeweils eine halbe VG mehr (also 1,3 und 0,65 in der I. sowie 1,6 und 0,8 in der II. Instanz)...
Kann man da meckern?? Ich weiß es grad wirklich nicht...
Danke euch schonmal
Kostenausgleich - steh auf dem Schlauch...
Ist doch richtig... der UVB bekommt als VG die Hälfte der dem ProzBev. zustehenden Gebühr.
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Ist doch richtig... der UVB bekommt als VG die Hälfte der dem ProzBev. zustehenden Gebühr.
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Ich hätte ja genauso abgerechnet, aber dadurch bekommen wir ja im Kostenausgleich weniger raus, weil die Gegenseite ja wesentlich mehr "in den Topf wirft" als wir...!!??
Außerdem wollen die 80,00 € Auslagenvorschuss geltend machen und ich find nichts in der Akte wofür!!?? Die haben einen Zeugen benannt, aber der taucht weder in einem Beschluss auf wo er geladen wird noch im Protokoll!????
Brett vorm Kopf geh weg...
Außerdem wollen die 80,00 € Auslagenvorschuss geltend machen und ich find nichts in der Akte wofür!!?? Die haben einen Zeugen benannt, aber der taucht weder in einem Beschluss auf wo er geladen wird noch im Protokoll!????
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Wegen dem Vorschuss solltest du evtl. mal bei Gericht anrufen.
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Okay mache ich!!
Wegen dem UBV quält mich § 90 Abs. 2 S. 2 ZPO " Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen..."
Und sie übersteigen ja die Kosten eines Rechtsanwalts, da ein RA nicht je eine volle VG und eine hälftige hätte abrechnen können... Versteht ihr den Schlauch auf dem ich steh??
Wegen dem UBV quält mich § 90 Abs. 2 S. 2 ZPO " Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen..."
Und sie übersteigen ja die Kosten eines Rechtsanwalts, da ein RA nicht je eine volle VG und eine hälftige hätte abrechnen können... Versteht ihr den Schlauch auf dem ich steh??
Du muss prüfen, ob die Kosten des UBV höher sind als die Kosten des eigentlichen Prozessbevollmächtigten, wenn dieser selbst zum Termin gefahren wäre (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld). Wenn ja, dann kannst Du dem Gericht mitteilen, dass die Kosten des UVB eben zu kappen sind.
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Bitte - kein Problem!
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es wird bei der Abrechnung der Gerichtskosten geprüft, ob der Vorschuss einbezahlt und verbraucht wurde.Tiffy25 hat geschrieben: Außerdem wollen die 80,00 € Auslagenvorschuss geltend machen und ich find nichts in der Akte wofür!!?? Die haben einen Zeugen benannt, aber der taucht weder in einem Beschluss auf wo er geladen wird noch im Protokoll!????