Abrechnung Einstweilige Verfügung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke1985
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#1

16.09.2008, 14:23

Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe.
Gegen unseren Mandanten wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Wegen Herausgabe eines Kfz.
Welche Gebühr kann ich nun gegenüber der Rechtsschutz abrechnen?

LG
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LuzZi
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#2

16.09.2008, 14:28

3100 pp. wenn ihr gerichtlich tätig wart. Was habt ihr denn gemacht? Bissl mehr Infos bitte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Silke1985
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#3

16.09.2008, 14:34

Die Gegenseite hat Herausgabe des Kfz an den GV verlangt. Sonst ist noch nichts passiert.
[color=#FF8040]*** [b]Silke[/b] ***[/color] ;-)
Hähnchen7
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#4

16.09.2008, 20:30

Kam der Mandant schon mit der einstweiligen Verfügung zu euch? Würde denken, es fehlt eine 0,3 Verfahrensgeb. an
Don`t worry be happy.
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LuzZi
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#5

16.09.2008, 20:38

Hmm hatte doch nach dir Silke noch was gepostet O_o

Na ja wie dem auch sei, die Infos sind ein bissl dürftig. Wenn der Mandant hier mit einer Einstweiligen zu euch kam, was habt ihr dann noch gemacht?!?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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