falscher KfB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Olgy1607
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#1

16.09.2008, 11:45

Hallo liebe Fachleute,

kurze Frage (heute Fristablauf). Der Rechtspfleger hat sich im KfB zu unseren Gunsten verrechnet. MUSS man Rechtsmittel einlegen???

Vielen lieben Dank im Voraus

Olgy1607
rosa

#2

16.09.2008, 11:47

wenns wegen einem offensichtlichen schreibversehen war, kann das ohne rechtsmittel korrigiert werden
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Smilie
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#3

16.09.2008, 11:55

Wenn es zu Euren gunsten ist, würde ich die Klappe halten - dem Mdt aber sagen, dass er ggf. was zurückzahlen muss.
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gkutes

#4

16.09.2008, 11:55

also wenn scih der gegner nicht rührt, hätte ich in so einem fall nichts gesehen :)
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Bino
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#5

16.09.2008, 11:58

Ich stimme Smilie und gkutes zu.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Olgy1607
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#6

16.09.2008, 11:59

Wie sieht es denn dann hier mit der Erfüllung des Tatbestandes der Bereicherung aus? Kam mir grad so in den Sinn und mit der Rechtspflegerin habe ich leider auch schon telefoniert. Gibt es ein Gesetzt, das ausdrücklich bestimmt, dass in so einem Fall Rechtsmittel eingelegt werden MÜSSEN???
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Smilie
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#7

16.09.2008, 12:11

Was willste denn machen??? Du bist doch nicht benachteiligt... Du gehst ja nur vom Wert des KfB aus und musst ja nicht nachrechnen obs stimmt. (ich hätte da bein Bomben-Beispiel, in dem ich ne 0,65 Verfahrensgebühr zuviel bekommen hab, da hat der Rechtspfleger gepennt und die Gegenseite auch).
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#8

16.09.2008, 12:11

Gut - sie kann natürlich selber noch mal nachgucken und dann wird sie das schon von selber berichtigen wg. offensichtlicher Unrichtigkeit aber ich würd trotzdem die Klappe halten.
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Olgy1607
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#9

16.09.2008, 12:13

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich wusste doch, dass auch Euch Verlass ist.
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#10

16.09.2008, 12:16

null Problemo :-)
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