VerwG Rücknahme der Klage Gebühr ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meggie
Foren-Azubi(ene)
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#1

15.09.2008, 12:50

Hallo Leute

ich muss herausfinden, ob es für die Rücknahme der Klage eine Gebühr gibt !

Entsteht eine Gebühr neben der 1,3 nach 3100 VV RVG für die Rücknahme der Klage ? Mdt. wollte Klage zurücknehmen.

Bin für jeden Tip dankbar.

LG Meggie
Assi

#2

15.09.2008, 17:33

Hallo Meggie,
es ist wie im Zivilrecht (ich gehe davon aus, dass Ihr und nicht der Mandant persönlich die Klage eingereicht hat).

Einen schönen Abend
Assi
StineP

#3

15.09.2008, 18:13

Wenn du eine Klage zurücknimmst, ist immer entscheidend, WANN sie zurückgenommen wird. Wenn du bereits im laufenden Verfahren bist, dann entsteht nur die volle VG.. .genau wie im Zivilverfahren. Heißt also: Eine andere als deine volle Verfahrensgebühr bekommst du nur, wenn sich die Sache vorzeitig erledigt
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