KfA gegen eigenen Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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momo
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#1

11.09.2008, 14:35

Hallo ihr lieben,
ich würde gerne die Zustellungskosten für den KfA gem. § 11 RVG festsetzen lassen. Hat jemand ein Formschreiben dafür?
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Darkeyes
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#2

11.09.2008, 14:42

Schau mal hier nach:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=2816&highlight=

Da ist aauch was für Dich dabei.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
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Smilie
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#3

11.09.2008, 15:11

Dreizeiler: bitten wir, die Kosten für die Zustellung hinzuzusetzen (zum KfA).
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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NORTHERN DINO
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#4

11.09.2008, 17:57

Sobald ZU-Kosten verauslagt worden sind, sollte das Gericht diese bei der Festsetzung eigentlich selbständig hinzusetzen, genau wie beim gezahlten Gerichtskostenvorschuss.

Das steht sogar im § 11 RVG, dass das Gericht die ZU-Kosten hinzuzusetzen hat.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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