Hallo ihr lieben,
ich würde gerne die Zustellungskosten für den KfA gem. § 11 RVG festsetzen lassen. Hat jemand ein Formschreiben dafür?
KfA gegen eigenen Mandanten
- Darkeyes
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Schau mal hier nach:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=2816&highlight=
Da ist aauch was für Dich dabei.
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Dreizeiler: bitten wir, die Kosten für die Zustellung hinzuzusetzen (zum KfA).
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sobald ZU-Kosten verauslagt worden sind, sollte das Gericht diese bei der Festsetzung eigentlich selbständig hinzusetzen, genau wie beim gezahlten Gerichtskostenvorschuss.
Das steht sogar im § 11 RVG, dass das Gericht die ZU-Kosten hinzuzusetzen hat.
Das steht sogar im § 11 RVG, dass das Gericht die ZU-Kosten hinzuzusetzen hat.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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