Hallo,
ich wollte mal kurz euere Auffassung zu folgender Problematik wissen.
Familiensache, Trennungsunterhalt, eAO und Hauptverfahren anhängig.
Nach langem Kampf und KEINE Entscheidung des Richters über die eAO kann sich außergerichtlich geeinigt werden, die Einigung wird durch Gericht beschlossen.
Damit sind alle streitgegenständliche Ansprüche erledigt mit dem Vergleich und der Rechtsstreit ist erledigt.
Die Einigungsgebühr gerichtliches Verfahren Nr. 1003 ist angefallen. Ist sie aber NUR im Hauptverfahren angefallen oder auch in der eAO?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
Einigungsgebühr im eAO-Verfahren angefallen?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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m. E. nicht, die EG würde ich nur fürs Hauptverfahren berechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.