Hallo Leute,
wie rechne ich hier ab:
in einer OWi-Angelegenheit (Geschwindigkeitsüberschreitung 29 km/h außerorts) bekommt die GmbH einen Zeugenfragebogen. Zu diesem Zeitpunkt werden wir mandatiert.
Die GmbH (und auch wir) reagieren nicht.
Daraufhin wird dem Geschäftsführer der GmbH die Anhörung übersandt.
Hier zeigen wir nun die Vertretung an und beantragen Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung.
Das Verfahren wird genau aus diesem Grund eingestellt. Es ergeht kein Bußgeldbescheid.
Bekommen wir nun für die Beauftragung durch die GmbH nichts?
Habe heute nach 5100 und 5103 abgerechnet, bin aber unsicher.
Danke für jede Antwort.
Rumpelstilzchen
OWi-Verfahren
- Rumpelstilzchen
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Hab grade mal nachgerechnet ..... kommt hin mit den beiden VV nummern .... ich hätte es nicht anders abgerechnet
- butterflybabe
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, so hätte ich auch abrechnet.