Hallöle - ich hab hier eine Akte aus 2006, die ich gerade weglegen wollte und da fällt mir doch glatt auf, dass wir gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht die außergerichtliche Geschäftsgebühr in unserer Abrechnung vor einem Jahr abgerechnet haben (wurde vergessen...)
Jetzt meine Frage: (kurz noch Sachverhalt: Ggs. aufgefordert zu zahlen, MB beantragt, ZV-Maßnahmen eingeleitet...)
Muss ich jetzt die Geschäftsgebühr voll abrechnen oder muss ich nach dem alten Verfahren die Geschäftsgebühr abrechnen. Die MB-VB-Gebühr haben wir in voller Höhe - also ohne Anrechnung - abgerechnet und auch erhalten. (war ja Februar 2007)
wie Geschäftsgebühr abrechnen?
hier würde ich einfach eine 0,3 GG gegenüber der RSV abrechnen. Kannst ja begründen warum (1,3-1,0) Ansonsten müsstest du ja noch mal eine Gesamtrechnung aufmachen, fände ich ein bisschen umständlich. Ich denke, mit der RSV kann man sowas machen, oder?
Ich würde gkutes zustimmen, mit einer vernünftigen Erklärung im Anschreiben übernimmt die RSV die 0,3 Gebührenrechnung!
- Curry
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Ich würde eine 1,3 GG abrechnen und dort dann eine Anrechnung der GG von 0,65 vornehmen.
Eine 0,3 Gebühr wäre doch falsch. Es wird doch nur die hälfte der GG angerechnet.
Ich würd es genau aufschlüsseln, das ist für die RSV verständlicher.
Eine 0,3 Gebühr wäre doch falsch. Es wird doch nur die hälfte der GG angerechnet.
Ich würd es genau aufschlüsseln, das ist für die RSV verständlicher.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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ach ja, mahnverfahren geht ganz in die VG über... kleiner aussetzer meinerseits
also natürlich 0,65 GG abrechnen
also natürlich 0,65 GG abrechnen
- Astraea82
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Die Frage ist, ist es denn noch zulässig nachzukarteln? Ich hab vor Kurzem in der RAfaZ (glaub ich) gelesen, dass es unzulässig sei eine Rechnung auszustellen, wenn bereits eine Rechnung ergangen ist. Sprich: wenn man merkt, man hat Mist gebaut und dann noch eine korrigierte KR verschickt. Aber vielleicht merkts die RSV ja nicht.
- Curry
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Das wäre ja keine korrigierte Rechnung, sondern eine neue. Die GG wurde ja noch nicht abgerechnet.
Curry
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davon abgesehen, dass hier ja eine Rechnung über noch nicht abgerechnete Gebühren geschrieben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich meine Rechnung nicht später noch korrigieren kann. vielleicht nicht 7,5 Jahre später, aber doch noch in einem gewissen Rahmen
- Curry
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Nein, das hab ich auch gelesen und das Thema hatten wir hier glaube ich auch mal angeschnitten. Das war glaube ich so, wenn der RA den Rahmen der GG einmal festlegt, dann kann er ihn nachträglich nicht mehr ändern.gkutes hat geschrieben:davon abgesehen, dass hier ja eine Rechnung über noch nicht abgerechnete Gebühren geschrieben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich meine Rechnung nicht später noch korrigieren kann. vielleicht nicht 7,5 Jahre später, aber doch noch in einem gewissen Rahmen
Curry
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achso, naja, das ist klar und leuchtet mir auch ein.
aber könnte ich, wenn ich ausversehen 0,8 VG abrechne, weil ich den Antrag nicht gesehen hab (oder einfach doof bin), meine Rechnung später noch auf 1,3 VG erhöhen, weil das ja auch der Betrag ist, der angefallen ist? Diese Rechnung wäre ja dann eigentlich wirklich richtig falsch
aber könnte ich, wenn ich ausversehen 0,8 VG abrechne, weil ich den Antrag nicht gesehen hab (oder einfach doof bin), meine Rechnung später noch auf 1,3 VG erhöhen, weil das ja auch der Betrag ist, der angefallen ist? Diese Rechnung wäre ja dann eigentlich wirklich richtig falsch