Abrechnung einstweilige Verfügung sofrotige Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jesmey
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#1

10.09.2008, 09:37

Wir haben eine einstweilige Verfügung beantragt, die dann jedoch durch Beschluss abschlägig beschieden wurde. DAraufhin haben wir die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Wie rechne ich die Beschwerde ab?

I Instanz haben wir ganz normal nach Teil 3 abgerechnet, also den Antrag.
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#2

10.09.2008, 09:39

Für die Beschwerde gibts nach 3500 eine 0,5 Geb.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

10.09.2008, 10:57

Danke für die Antwort. Aber was ist denn mit der 1,2 nach Nummer 3514 Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Verfügung?
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#4

10.09.2008, 11:04

Nur, wenn durch Urteil entschieden worden ist, steht auch in der VV-Nummer. Du hast aber gesagt durch Beschluss.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

10.09.2008, 11:32

ok danke, haben wir uns jetzt auch dafür entschieden ((;
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#6

10.09.2008, 11:42

jesmey hat geschrieben:Aber was ist denn mit der 1,2 nach Nummer 3514
Das ist doch außerdem eine Terminsgebühr.
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#7

10.09.2008, 11:52

Stimmt, habe ich gerade gar nicht drauf geachtet ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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