Man angenommen, Person A hat einen Anspruch gegen Person B.
Der Anwalt schafft es die Forderung von Person B einzuziehen.
Er überweist also den eingezogenen Betrag an seinen Mandanten nach Abzug der Hebegebühr.
Dann hat Person A gegenüber Person B ja schon wieder einen Anspruch (?)
Kann Person A die Hebegebühr (ist ja nur angefallen, weil Person B schuldhaft nicht gezahlt hat) nun von Person B wieder verlangen?
Wenn ja:
Dann wäre es ja so, dass der Anwalt wieder tätig werden muss; diesmal nur wegen der Hebegebühr.
Und wenn er den Anspruch von Person A (die Hebegebühr) dann eingezogen hat, dann kann er ja hierauf wieder eine Hebegebühr berechnen, die A dann wieder von B verlangen könnte.
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Oder habe ich hier einen groben Gedankenfehler??
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