Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mary
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#1

09.09.2008, 15:00

Liebe Kollegen,

ich rechne mit der RSV ab. Stelle Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer in Rechnung. RSV bezahlt.

Mdt. ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Versicherung verlangt jetzt die von ihr gezahlte Umsatzsteuer zurück.

Kann ich die Versicherung an den Mandanten - wegen Rückzahlung - verweisen oder muss ich jetzt die Zahlung an die RSV erstatten und den Mandanten auffordern die Umsatzsteuer zu zahlen?

Dank im voraus
Pauline007
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#2

09.09.2008, 15:01

Ich würde den Mandanten die Rechnung schicken und um Anweisung des Umsatzsteuerbetrages bitten und diesen dann der REchtsschutzverischerung zurückleiten.
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Pepsi
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#3

09.09.2008, 15:13

warum nicht direkten Ausgleich an die RS.. (wegen der Kontrolle?)
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#4

09.09.2008, 15:21

Machen wir auch so - wir schicken dann dem Mdt die Rechung und das Schreiben der RSV und bitten um Ausgleich und leiten den Betrag dann an die RSV weiter.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Mary
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#5

09.09.2008, 15:22

Danke Pauline.

@Pepsi: Na, was ich habe, habe ich. Das möchte ich jetzt nicht herausrücken und wegen dieses Betrages dem Mandanten "hinterherlaufen"

Meine Frage ist, ob ich verpflichtet bin, das an die RSV zurückzuzahlen
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Pepsi
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#6

09.09.2008, 17:33

öhm naja wenn der Mdt vorsteuerabzugsberechtigt ist... das hättet ihr eigentlich gleich so machen müssen
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