Hallo,
müsste die Kosten gegen den eigenen Mandanten bei einer Arbeitsrechtssache festsetzten lassen. War nur erstinstanzlich, ist es da denn möglich?
Hoffe auf Antworten.
Kostenfestsetzung Arbeitsgericht
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Nein, beim Arbeitsgericht trägt jeder seine RA-Kosten selbst. GK fallen bei Urteilen an. Diese könnten festgesetzt werden. Bei einem Vergleich fallen keine GK an.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ja, das ist möglich. Wenn es gegen den eigenen Mandanten geht und Ihre Eure Kosten gegen ihn festsetzen lassen wollt, könnt Ihr KFA auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren machen.
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meinst du gem. § 11 RVG?Marika hat geschrieben:Hallo,
müsste die Kosten gegen den eigenen Mandanten bei einer Arbeitsrechtssache festsetzten lassen. War nur erstinstanzlich, ist es da denn möglich?
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Ach so, es geht hier um § 11 RVG. Das geht natürlich.
Curry
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