Kostenfestsetzung Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marika
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#1

08.09.2008, 16:50

Hallo,

müsste die Kosten gegen den eigenen Mandanten bei einer Arbeitsrechtssache festsetzten lassen. War nur erstinstanzlich, ist es da denn möglich?

Hoffe auf Antworten.
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Curry
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#2

08.09.2008, 16:52

Nein, beim Arbeitsgericht trägt jeder seine RA-Kosten selbst. GK fallen bei Urteilen an. Diese könnten festgesetzt werden. Bei einem Vergleich fallen keine GK an.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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rinchen
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#3

08.09.2008, 16:58

Ja, das ist möglich. Wenn es gegen den eigenen Mandanten geht und Ihre Eure Kosten gegen ihn festsetzen lassen wollt, könnt Ihr KFA auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren machen.
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Linda*
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#4

08.09.2008, 16:58

Marika hat geschrieben:Hallo,

müsste die Kosten gegen den eigenen Mandanten bei einer Arbeitsrechtssache festsetzten lassen. War nur erstinstanzlich, ist es da denn möglich?

Hoffe auf Antworten.
meinst du gem. § 11 RVG?
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Doreen81
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#5

08.09.2008, 17:39

Klar ist das möglich. Gegen den eigenen Mandanten kannst Du im arbeitsgerichtlichen Verfahren ganz "normal", also wie vorm Zivilgericht, gem. § 11 RVG festsetzen lassen.
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Curry
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#6

08.09.2008, 18:17

Ach so, es geht hier um § 11 RVG. Das geht natürlich.
Curry

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