Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen
Verfasst: 05.09.2008, 16:39
Hallo!
Ich muss eine Sache abrechnen in der die Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragt und auch bewilligt wurde. Gehört der Mandant in diesem Fall zu den in § 183 SGG genannten Personen, so dass ich Betragsrahmengebühren abrechnen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Ich muss eine Sache abrechnen in der die Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragt und auch bewilligt wurde. Gehört der Mandant in diesem Fall zu den in § 183 SGG genannten Personen, so dass ich Betragsrahmengebühren abrechnen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!