Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sanya
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#1

05.09.2008, 16:39

Hallo!
Ich muss eine Sache abrechnen in der die Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit beantragt und auch bewilligt wurde. Gehört der Mandant in diesem Fall zu den in § 183 SGG genannten Personen, so dass ich Betragsrahmengebühren abrechnen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe!
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idefix
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#2

05.09.2008, 17:51

Da das Verfahren offensichtlich außergerichtlich war, würde ich nach 2300 Gebühr nach dem Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR abrechnen.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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heicla
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#3

05.09.2008, 18:10

:zustimm
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Sanya
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#4

10.09.2008, 11:12

Danke für Eure Hilfe! Aber woran macht ihr fest, dass hier nach Streitwert und nicht nach Betragsrahmen abzurechnen ist? Es kommt ja darauf an, ob der Mandant in diesem Fall zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört. Ihr schlagt eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert vor, also geht ihr davon aus, dass der Mandant nicht zu dem vorgenannten Personenkreis gehört. Woran macht ihr das fest? Ich kann das irgendwie nie differenzieren.
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idefix
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#5

10.09.2008, 12:45

Die Betragsrahmen fallen ja nur gegenüber dem Gericht an, so dass Du das bei einer außergerichtlichen Abrechnung gegenüber der Behörde nicht beachten musst.
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