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Gebühren beim KFA vergessen!

Verfasst: 05.09.2008, 16:22
von ffm007
Mir ist das was blödes passiert:
Vergleich wurde nach § 278 ZPO geschlossen, im KFA aber Terminsgebühr vergessen, nun ist KFB eingegangen und mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich die Gebühr vergessen habe *heul*. Muss ich nun Beschwerde (Wert über 200 EUR!) wegen meiner eigenen Dummheit einreichen?? *mist* und so was zum freitagnachmittag!! Hilfe!!!

Verfasst: 05.09.2008, 16:24
von Coonie
also cih würde einen Antrag auf nachfestsetzung der TG stellen. Das habe ich mal mit einer Erhöhungsgebühr gemacht, die ich vergessen hatte und habe letztendlich zwei KFBs in der Akte gehabt.

Läuft die Frist zur Beschwerde denn heute ab?

Verfasst: 05.09.2008, 16:26
von Xuka
Du musst Nachfestsetzung beantragen. Beschwerde o. Erinnerung kannst Du nicht einreichen, da ja alles so festgesetzt worden ist, wie beantragt. Im Übrigen gilt hier auch § 308 ZPO.

Verfasst: 05.09.2008, 16:26
von ffm007
nein. habe den kfb erst heute in die hände bekommen....
arbeite aber erst seit 2 monaten hier und will mir keinen ärger einhandeln. und deshalb hab ich jetzt panik und bekomm wieder mal nichts auf die reihe. so n mist...
wie sieht ein antrag auf nachfestsetzung denn aus? was müsste ich den reinschreiben...

Verfasst: 05.09.2008, 16:27
von Xuka
Der Nachfestsetzungsantrag sieht genauso aus wie ein normaler KFA, einfach nur die TG reinschreiben.

Verfasst: 05.09.2008, 16:28
von Coonie
der sieht so wie dein normaler Antrag aus, nur dass du ihn als weiteren KFA kennzeichnest und beantragst, die "weiteren" Kosten festzusetzen.

Verfasst: 05.09.2008, 16:28
von ffm007
danke...danke... danke....
*meinerettung*

Verfasst: 05.09.2008, 16:28
von Coonie
kein thema, das ist uns fast allen schon mal passiert

Verfasst: 05.09.2008, 23:57
von 13
Die Nachfestsetzung ist der richtige Weg! Die Einlegung eines Rechtsbehelfs zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig.

Verfasst: 06.09.2008, 00:05
von StineP
Und wieso nicht?... *gg... hab ich grad in den Refawi-Unterlagen noch mal vertieft: Weil hier keine Fehlentscheidung bzw. kein Fehlverhalten des Rechtspfelgers vorliegt ;) Ne?