Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Christine59

#1

05.09.2008, 10:19

Wir haben da ein Problem. Haben einen Anwalt zur Terminsvertretung beauftragt. Wir sind Prozessbevollmächtigte und hatten Klagauftrag. Nun hat unser Mandant die Klage gewonnen. Kostenfestsetzung hat nun zu erfolgen. Der Terminsanwalt hat uns seine Rechnung übersandt und gleich unsere Kosten mit aufgenommen. Er macht für uns nun aber folgenden Gebühren geltend:

1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr?

für sich:
0,65 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr

Uns ist nich ganz erklärlich, warum wir jetzt auch eine Terminsgebühr verdient haben. Kann mir vielleicht jemand helfen?

Der Anwalt teilte auf Nachfrage mit, dass er des Öfteren schon so abgerechnet hat. Es würde ein Kommentar im RVG für Anfänger Terminsanwalt/Verkehrsanwalt stehen. Kenne dieses Buch leider nicht.

LG an alle
Christine
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#2

05.09.2008, 10:25

Also eigentlich sehe ich keinen Grund, warum Euch die TG entstanden ist. Ihr seid doch bei keinem Termin gewesen... Habt Ihr mal mit der Gegenseite telefoniert oder so?
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_steffi_

#3

05.09.2008, 10:26

Oh, da bin ich jetzt aber mal gespannt, ich kenns auch nur so, dass der UBV die TG bekommt. Ich hab das BUch auch nicht da, schau aber mal Kommentar nach
_steffi_

#4

05.09.2008, 10:29

Aöso in VV Nr. 3401 steht eindeutig und Rn 1 drin:

Der HV, der nicht an der mündlichen Verhandlugn teilnimmt, verdient daher keine Terminsgebühr.

Und da soll im RVG für Anfänger was anderes drinnstehen?

Ich mach mich mal auf Urteilssuche...
gkutes

#5

05.09.2008, 10:29

habt ihr irgendwas gemacht, was die TG ausgelöst haben könnte?
Christine59

#6

05.09.2008, 10:58

Also, wir haben definitiv keinen Termin wahrgenommen. Aber der Terminsanwalt meine, die TG würde uns zustehen. Hat es selbst mal bei einem Kollegen endeckt und seit dem auch immer so gemacht. Ist wohl damit immer festgesetzt worden. Nun stehen wir auf dem Schlauch.

Gruß Christine
gkutes

#7

05.09.2008, 11:03

du musst nicht unbedingt einen Termin wahrnehmen, um eine TG zu verdienen! Hier müssten jetzt noch die anderen Möglichkeiten geprüft werden.
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#8

05.09.2008, 11:05

Habt Ihr mal mit der Gegenseite telefoniert oder so?
Bring meine Frage noch mal zur Geltung...
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Christine59

#9

05.09.2008, 12:04

Ja habe ich, der Anwalt hat seine Rechnung selbst geschrieben. Er sagte mir, dass er es von einem anderen Kollegen weiß und auch im RVG für Anfänger - speziell für Terminsanwalt - gefunden hat.

so, ich mach jetzt Feierabend und wünsche Euch ein schönes WE

Danke schon mal für eure Antworten

LG und ein sonniges Wochenende
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#10

05.09.2008, 12:19

Du kannst es ja gerne mal versuche, ob Du zwei Terminsgebühren festgesetzt bekommst. Würde mich mal interessieren, ob das klappt. Ich kanns mir jedenfalls nicht vorsstellen, weil Ihr die gar nicht verdient habt. Aber halt uns doch mal auf dem Laufenden.
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