Tach Leute!!
Mein chef hat gemeint, dass es ein neues Urteil zur Anrechnung der GG auf die VG aus dem Jahre 2008 gibt. Stimmt das??
Wenn ja - hat jemand nen Link zu dem Urteil?
Fetten dank schon ma für eure Mühe!!!
Anrechnung GG auf VG - neues Urteil aus 2008?
im aktuellen jurBüro ist ein artikel drüber drin
moment....ich weiß zwar nicht ob du genau dieses urteil meint aber ich schick dir mal die daten
BGH Beschluss 30.04.08 III ZB 8/08
kannst auf der seite des bgh dann anschauen und drucken
moment....ich weiß zwar nicht ob du genau dieses urteil meint aber ich schick dir mal die daten
BGH Beschluss 30.04.08 III ZB 8/08
kannst auf der seite des bgh dann anschauen und drucken
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
@ciryll: Danke!!
@Pepsi: Du hast recht, das mit der Anrechnung usw. is mir schon logisch und es is eigentlich nix mehr da, was unklar wäre.
Wir hatten da nur einen Fall, wo der Sachbearbeiter die 1,3 GG nicht voll eingeklagt hat (sondern garnicht :twisted: ) und bei unserem Kfa wurde dann logischerweise nur die 0,65 VG berücksichtigt. Jetzt fehlt uns die 0,65 GG. Die Begründung des Gerichts war logischerweise, dass eine GG entstanden ist, die dann zu 0,65 auf die VG anzurechnen ist. Mein chef meinte aber, dass die Entscheidung, ob eine GG entstanden ist und in welcher Höhe, dem Prozessbevollmächtigten überlassen werden muss. Mal rein theoretisch: Wenn im außergerichtlichen Verfahren nur eine 0,7 GG entstanden ist, muss ich ja dann auch nur eine 0,35 GG auf die VG anrechnen. Das kann das Gericht doch nicht entscheiden, in welcher Höhe die GG entstanden ist, wenn darüber keine Abrechnung existiert, oda??
@Pepsi: Du hast recht, das mit der Anrechnung usw. is mir schon logisch und es is eigentlich nix mehr da, was unklar wäre.
Wir hatten da nur einen Fall, wo der Sachbearbeiter die 1,3 GG nicht voll eingeklagt hat (sondern garnicht :twisted: ) und bei unserem Kfa wurde dann logischerweise nur die 0,65 VG berücksichtigt. Jetzt fehlt uns die 0,65 GG. Die Begründung des Gerichts war logischerweise, dass eine GG entstanden ist, die dann zu 0,65 auf die VG anzurechnen ist. Mein chef meinte aber, dass die Entscheidung, ob eine GG entstanden ist und in welcher Höhe, dem Prozessbevollmächtigten überlassen werden muss. Mal rein theoretisch: Wenn im außergerichtlichen Verfahren nur eine 0,7 GG entstanden ist, muss ich ja dann auch nur eine 0,35 GG auf die VG anrechnen. Das kann das Gericht doch nicht entscheiden, in welcher Höhe die GG entstanden ist, wenn darüber keine Abrechnung existiert, oda??
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@verizz: Du siehst das ganz richtig!
Es gab dieses Jahr mehrere Entscheidungen bzw. Urteil von Gerichten, wie mit der Anrechnung der GG auf die VG zu verfahren ist. Es gab Gerichte, die ein Anrechnung ausschlossen...
So lange aber der BGH keine neue Entscheidung darüber trifft, sollte man alles beim "Alten" lassen...
Es gab dieses Jahr mehrere Entscheidungen bzw. Urteil von Gerichten, wie mit der Anrechnung der GG auf die VG zu verfahren ist. Es gab Gerichte, die ein Anrechnung ausschlossen...
So lange aber der BGH keine neue Entscheidung darüber trifft, sollte man alles beim "Alten" lassen...
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
@Pepsi: Dat is ne riiiiiiieeeesen blöde lösung!!!! Grrrrrr.......
@JonesJess: Am einfachsten wäre es wahrscheinlich wirklich, wenn man des ganze einfach so hinnimmt. Weißt du zufällig trotzdem noch, wo du diese beschlüsse und urteile gelesen hast, die einer Anrechnung entgegengesprochen haben?? Will nich so leicht aufgeben!!
@JonesJess: Am einfachsten wäre es wahrscheinlich wirklich, wenn man des ganze einfach so hinnimmt. Weißt du zufällig trotzdem noch, wo du diese beschlüsse und urteile gelesen hast, die einer Anrechnung entgegengesprochen haben?? Will nich so leicht aufgeben!!
@Pepsi: 13 hat das Aktenzeichen des besagten BGH-Urteiles angeführt. Weitere Urteile oder Beschlüsse sind da nicht aufgeführt. Ich werd mich ma in die Wellen schmeißen und lossurfen. Werd schon was finden....
Danke euch!!
Danke euch!!