Abrechnung? MB-Widerspruch-vorzeitige Beendigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mausfrau81
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#1

07.09.2006, 14:22

Hallöchen,
kann mir jemand bei folgenden Problem helfen?:
Wir haben MB gegen S beantragt und danach VB. Die S hat hiergegen Einspruch eingelegt. Dieser war allerdings verspätet. Das Zivilgericht hat den Einspruch also verworfen und die S muß die Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Streitwert beträgt 554,36 €

Ich habe daher wie folgt abgerechnet:
vorzeitige Beendigung Nr. 3101, 3100 0,8 36,00 €
Verfahrensgebüh, Antrag MB Nr. 3305 1,0 9,00 €
-Anrechnung gem. Nr. 3305 S 2 VV-
Auslagen iHv. 9,00 € bleiben bestehen
Zwischensumme 45,00 €
Post- und Telek. 16,20 €
Gesamt netto 61,20 €

Das Gericht wirft mir den KFA jetzt um die Ohren mit der Begründung, daß die Verfahrensgeb. Nr. 3305 bereits in Höhe von 45,00 € im VB festgesetzt wurde. Gleiches würde für die Auslagenpauschale in Höhe von 9,00 € gelten.
HäHä. Aber genau deshalb gibt´s doch die Anrechnung gem. Nr. 3305 S 2 Oder????
Ich versteh das nicht????????????
evelyn m.
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#2

07.09.2006, 16:08

das ag hat recht: die 3305 ist bereits in voller höhe entstanden. dazu kommt die 3100 i.H.v. 1,3, auf die die 3305 anzurechnen ist. eine vorzeitige beendigung sehe ich bei der geschilderten sachlage nicht.

kfa müsste so aussehen:

Gegenstandswert: 554,36 €
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV
RVG 0,00 €
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Auslagen in Höhe von 9,00 €
bleiben bestehen -
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13, Nr.
3308 VV RVG 22,50 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 58,50 €

Zwischensumme der Gebührenpositionen 81,00 €

Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 25,20 €

Zwischensumme netto 106,20 €

./. bereits im Vollstreckungsbescheid festgesetzter (wahrscheinlich 81,00 €)

zu zahlender Betrag 25,20 €

und natürlich ggf. zu berücksichtigender gerichtskosten
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Sassi
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#3

07.09.2006, 16:11

Schließe mich da Evelyn an und würde die ABrechnung auch so vornehmen.
Liebe Grüße aus München
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stein
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#4

17.11.2006, 21:42

Ich habe da mal eine Frage. Es hieß doch, die Auslagen in Höhe von
9,00 € bleiben bestehen. Heißt das dann nicht auch für mich, dass ich diese mitrechnen muss ??? Ansonsten wurde das bei dem Beispiel oben wohl vergessen ? Ich möchte mir das Beispiel gerne in Word kopieren als Beispiel. Deshalb möche ich es sooo genau wissen. Danke
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Pepsi
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#5

17.11.2006, 21:48

habs zwar nicht nachgerechnet, aber wie du siehst stehen da 25,20 und der Höchstsatz liegt ja bei 20 €, also werden da wohl die 9 € mit drin sein

übrigens sieht das nach RA Micro aus und der macht das immer so, dass er oben den Hinweis schreibt, dass die Auslagen bestehen bleiben,sie aber dann unten einfach dazu rechnet
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