Hilfe Abrechnung Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
jesmey
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#1

02.09.2008, 11:24

hab hier ne Beleidigung im Straßenverkehr vorlíegen! Blick bei den Abrechnungen in Strafsachen noch nicht ganz so durch! Welchen GW nimm ich da? Mindetsgebühr oder Mittelgebühr? und ist Beleidigung im Straßenverkehr überhaupt eine Strafsache?
Wir sind erst beim gerichtlichen Verfahren eingestiegen. Den Einspruch hat die Mandatin alleine gemacht!
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
???
und was ist mit der 12,00 EUR Akteneinsicht? Kann ich die mit abrechnen gegenüber der Rechtsschutzversicherung

DANKE
liesl
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#2

02.09.2008, 11:37

Rechtsschutz trägt meist nur Kosten für fahrlässig begangene Delikte - steht jeweils in des Rechtsschutzbedingungen bzw ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen)
Die Ansiedlung der Höhe der Gebühren innerhalb des Rahmens geht nach § 14 RVG udn den dort genannten Anhaltspunkten. 12 € AE-gebühr kannst Du auch geltend machen.
jesmey
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#3

02.09.2008, 11:39

Die Rechtschutzversicherung hat die Kostendeckung schon erteilt, ich muss nur noch abrechnen.
jesmey
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#4

02.09.2008, 11:47

muss ich also die Mindetsgebühr oder die Mittelgebühr nehmen. Haben nur Akteneinsicht beantragt und waren beim Gerichtstermin, Jetzt ist das Verfahren eingestellt worden. Bei der Mittelgebühr bekomme ich über 700,00 EUR raus, kann das stimmen?
grace
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#5

02.09.2008, 11:54

Guten Morgen,
ich rechne normalerweise die Mittelgebühr ab. Welche Gebühren hast Du denn angesetzt? Ich vermute mal die 4100, 4106 und 4108 mit Auslagen 7000,7002 und 12,00 € Übersendungspauschale?
LG Grace
jesmey
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#6

02.09.2008, 12:03

genau die!

Kommt mir ein bißchen viel vor aber wie gesagt ich muss auch sehr selten Strafsachen abrechnen. Also dann werde ich die Rechnung so rausschicken!

DANKE
liesl
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#7

02.09.2008, 12:17

ne, das passt. bei kleinen delikten sind trotzdem schnell viele kosten beisammen. Kannst natürlich nach § 14 RVG Abstriche wegen geringer Schwere des Deliktes machen.... Aber wenn die Rechtsschutz eh schon zahlt ....
grace
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#8

02.09.2008, 12:19

Klaro!
Reine Gebühren ergibt das immerhin schon mal 535,00 Euronen, dann dazu noch die Auslagen und MWSt...da kommt schon einiges zusammen...
Strafsachen sind echt teuer geworden!!! Also: Immer sauber bleiben! ;-)
Einen schönen Tag
wünscht Grace
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Bino
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#9

02.09.2008, 13:37

Wenn Du schreibst, dass das Verfahren eingestellt wurde, dann kriegst Du evtl. noch die Gebühr nach Nr. 4141. Du muss mal nachschauen, ob eine von den Voraussetzungen zutrifft, dann kannst Du die auch noch abrechnen.
Nach den RVG lohnt sich die Abrechnung in Strafsachen richtig. Es gibt unter Umständen richtig gut Gebühren.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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Adora Belle
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#10

02.09.2008, 13:59

jesmey hat geschrieben: und waren beim Gerichtstermin
klingt nicht nach 4141. Die kommt ja höchstens in Frage, wenn in dem Termin die Hauptverhandlung ausgesetzt wurde und dann außerhalb der HV die Einstellung erfolgt ist. Doch eine eher - außergewöhnliche - Konstellation.
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