Probleme mit Rechtsschutz
Verfasst: 02.09.2008, 08:59
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir sind außergerichtlich tätig geworden; Mdt ist rs-versichert; RS hat Deckungszusage erteilt und unsere Geschäftsgebühr über Vorschußrechnung beglichen.
Dann kam es zum streitigen Verfahren; im Klagantrag haben wir die Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Das Verfahren wurde dann durch Vergleich mit Kostenquotelung beendet, allerdings ist in dem Vergleich keine Rede von der Geschäftsgebühr.
Nun fordert die Rechtsschutzversicherung die Zahlung für die Geschäftsgebühr zurück und ist nur bereit die gerichtlich entstandenen Kosten zu tragen mit der Begründung, dass 1. die Gebühr nicht im Vergleich enthalten ist und 2. weil die Versicherung die Kosten erstattet hat gehen die Ansprüche auf Erstattungen der Gegenseite auf sie über.
Habt Ihr sowas schon mal gehabt? Weiß jemand eine Agumentationshilfe gegenüber der Rechtsschutzversicherung um die Geschäftsgebühr nicht erstatten zu müssen?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
L.G. Tanja
ich habe folgendes Problem:
Wir sind außergerichtlich tätig geworden; Mdt ist rs-versichert; RS hat Deckungszusage erteilt und unsere Geschäftsgebühr über Vorschußrechnung beglichen.
Dann kam es zum streitigen Verfahren; im Klagantrag haben wir die Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Das Verfahren wurde dann durch Vergleich mit Kostenquotelung beendet, allerdings ist in dem Vergleich keine Rede von der Geschäftsgebühr.
Nun fordert die Rechtsschutzversicherung die Zahlung für die Geschäftsgebühr zurück und ist nur bereit die gerichtlich entstandenen Kosten zu tragen mit der Begründung, dass 1. die Gebühr nicht im Vergleich enthalten ist und 2. weil die Versicherung die Kosten erstattet hat gehen die Ansprüche auf Erstattungen der Gegenseite auf sie über.
Habt Ihr sowas schon mal gehabt? Weiß jemand eine Agumentationshilfe gegenüber der Rechtsschutzversicherung um die Geschäftsgebühr nicht erstatten zu müssen?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
L.G. Tanja