Probleme mit Rechtsschutz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hefalumpine
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#1

02.09.2008, 08:59

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir sind außergerichtlich tätig geworden; Mdt ist rs-versichert; RS hat Deckungszusage erteilt und unsere Geschäftsgebühr über Vorschußrechnung beglichen.
Dann kam es zum streitigen Verfahren; im Klagantrag haben wir die Geschäftsgebühr mit geltend gemacht. Das Verfahren wurde dann durch Vergleich mit Kostenquotelung beendet, allerdings ist in dem Vergleich keine Rede von der Geschäftsgebühr.

Nun fordert die Rechtsschutzversicherung die Zahlung für die Geschäftsgebühr zurück und ist nur bereit die gerichtlich entstandenen Kosten zu tragen mit der Begründung, dass 1. die Gebühr nicht im Vergleich enthalten ist und 2. weil die Versicherung die Kosten erstattet hat gehen die Ansprüche auf Erstattungen der Gegenseite auf sie über.

Habt Ihr sowas schon mal gehabt? Weiß jemand eine Agumentationshilfe gegenüber der Rechtsschutzversicherung um die Geschäftsgebühr nicht erstatten zu müssen?

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

L.G. Tanja
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#2

02.09.2008, 09:19

Verstehe ich auch nicht so ganz - angefallen ist die Geschäftsgebühr ja... unabhängig davon, ob sie eingeklagt oder zugesprochen wurde...
2. weil die Versicherung die Kosten erstattet hat gehen die Ansprüche auf Erstattungen der Gegenseite auf sie über.
Das würde wohl nur Sinn machen, wenn die eingeklagte Geschäftsgebühr anteilig von der Gegenseite gezahlt wurde...da
allerdings ist in dem Vergleich keine Rede von der Geschäftsgebühr.
auch keine Erstattung von der Gegenseite und auch kein Anspruch der Versicherung...
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hefalumpine
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#3

02.09.2008, 09:36

Danke für Deine Antwort; ich verstehs eben auch nicht. Aber mein Chefin sagt - und dass hatten wir auch der Versicherung mitgeteilt - dass die Gebühr im Vergleichsbetrag mit enthalten ist - es taucht aber eben so nicht im Vergleichstext mit auf. Da die Gegenseite die Vergleichssume gezahlt hat, meint die Versicherung vielleicht deshalb, dass die Gegenseite diese Kosten erstattet hat (?) und fordert das jetzt zurück.
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#4

02.09.2008, 09:46

es taucht aber eben so nicht im Vergleichstext mit auf.
Gut - man sollte beim nächsten mal auf die genaue Bezeichnung der Forderung achten.

Aber wenn nichts drinsteht, wird es wohl so sein, dass auch die Geschäftsgebühr mit im Vergleichsbetrag mit drin ist - die Frage ist nur, ob die insgesamt enthalten ist oder durch eine Quote.

Wenn sie insgesamt enthalten ist, muss die gesamte Gebühr (wie eingeklagt) an die RSV weitergeleitet werden. Wenn sie nur anteilig enthalten ist, dann auch nur anteilig.
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tiko73

#5

02.09.2008, 18:52

Wenn deine Chefin der RSV sagt, dass die GG in dem Vergleichsbetrag enthalten ist, ist doch eigentlich klar, dass die davon ausgehen, dass die da voll enthalten ist und das zurückfordern, da ja vom Gegner erstattet. Als RSV würd ich da nicht anders reagieren. Die wollen schließlich auch ihre Kohle wiedersehen, wenn möglich. Vielleicht hat sich deine Chefin auch nur ungeschickt ausgedrückt ...
Ich würd der RSV sagen, in welcher Höhe die Gebühr in dem Vergleichsbetrag enthalten ist und dann muss eben der entsprechende Betrag an die RSV ausgekehrt werden.
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