prozessauftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
mollie

#1

06.10.2005, 16:06

[font=Comic Sans MS]wenn ein zeuge eines rechtstreits der partei a dessen prozessbevollmächtigten mit der vertretung zum abschluss eines vergleichs beauftragt, erhält er dann die kompletten gebühren oder darf er nur die vergleichsgebühr abrechnen? er hat ihm ja keinen prozessauftrag gegeben, sondern lediglich obigen auftrag..... [/font]
Andreas

#2

06.10.2005, 16:27

Hallo Mollie,

leider bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich Dich richtig verstehe.

Könntest du mir zunächst bitte erklären, was es mit dem "Zeugen" auf sich hat ? Auch den Satz "der partei a dessen prozessbevollmächtigten" verstehe ich nicht wirklich, denn inwiefern ist der Zeuge berechtigt, einen Vergleich abzuschließen in einem Verfahren, in dem er nicht Partei, sondern nur Zeuge ist ?
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#3

06.10.2005, 16:41

:sorry ich verstehe es auch nicht :oops:
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

07.10.2005, 10:10

Vielleicht kann uns mollie noch nähere Infos zu dem Fall bringen, damit wir ihr weiterhelfen können.

:sorry aber ich habe den Sachverhalt auch nicht so richtig verstanden.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Antworten