Nebenklage - Kostenproblem

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

07.09.2006, 09:28

Guten Morgen an Alle

Könnte mir mal bitte jemand weiterhelfen?

Ich habe folgendes Problem:

wir haben für zwei Mandanten einen Strafantrag gegen einen Schädiger gestellt und gleichzeitig die Zulassung der Nebenklage gegen den Täter beantragt.
Als nächstes kam die Einstellung des Verfahrens gegen den Täter durch die StA.

Kann ich hier jetzt Grundgebühr und Verfahrensgebühr (4104) abrechnen oder fällt es noch unter 4302 (einzeltätigkeit). Es wurde uns aber schon die Vertretung übertragen. Ich wäre daher eher für die erste Möglichkeit.

Was meint ihr??

Danke schon mal
Bettina
Gofi
Kennt alle Akten auswendig
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#2

07.09.2006, 09:43

Hey,
ich sehe es genau wie Du. Euch ist doch schon die Vertretung übertragen worden, so daß die Vorbemerkung 4.3. zu den Einzeltätigkeiten nicht greift.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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