Hilfe bei Abrechnung in einer Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Findik
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#1

30.08.2008, 21:31

Brauche dringend eure Hilfe. Es ist zwar nicht so schwer zu beantworten, meine Frage. Aber ich hatte in meiner Ausbildungskanzlei kein Strafrecht. Und jetzt habe ich in der neuen Kanzlei viele Strafsachen. Habe aber noch nie eine Strafsache abgerechnet, in der Schule hatten wir auch kein Strafrecht in Kostenrecht.

Also: Soweit ich aus der Akte entnehmen konnte, war unser Mandant des Betruges und Diebstahls angeklagt. Mein Chef hat Akteneinsicht bei Gericht beantragt. Es blieb nur in der I. Instanz. Er hat auch einen Termin wahrgenommen. Er war als Pflichtverteidiger bestellt.

So, die 12,00 € für die Akteneinsicht ist klar und die Kosten für die Kopien. Reicht es eigentlich aus, wenn man hinter die Kopiekosten a. v. hinter schreibt? Haftzuschlag oder sonstiges gab es nicht.

Bekommt er dann 112,00 € für den Pflichtverteidiger in der I. Instanz und was ist mit der Terminsgebühr Wie hoch ist die?

Wäre echt super, wenn ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße
Findik

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Grübchen
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#2

31.08.2008, 09:58

Ich kann dir morgen im Büro die genaue REchnung schreiben wenn du magst OK?
LG Grübchen
Findik
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#3

31.08.2008, 11:01

Oh das wäre superlieb von dir.

Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Findik

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LuzZi
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#4

31.08.2008, 12:59

Frage:

War dein Chef auch im Vorverfahren tätig, also vor Eingang der Anklageschrift (Ermittlungsverfahren) oder erst danach? Wie wurde das Verfahren beendet? Freispruch oder Verurteilung? Das ist wichtig zu wissen dafür, welche Gebühren angesetzt werden müssen.

Wenn du mir das beantwortest bekommst du sofort die korrekte Rechnung von mir ;) :P
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#5

31.08.2008, 15:57

eigentlich ist StrafR ganz einfach, der RA bekommt erst einmal die Grundgebühr für die Einarbeitung, dann bekommt er für den jeweiligen Verfahrensabschnitt die VerfG und dann eben ne TG, je nachdem ob bei der Polizei, AG etc.. Termin stattfand.. lies dir einfach mal die Nrn durch, ist total easy und steht eigentlich alles "drin"
Findik
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#6

31.08.2008, 18:22

Naja, ich komme nicht so richtig mit den ganzen Verfahrensgebühren klar. Und wann man z. B. die Mittelgebühr beim Wahlverteidiger ansetzt. Muss ich mir wirklich alles nochmal angucken, weil ich bisher so gut wie garnichts mit Strafrecht zu tun hatte.
Also, ich blick da in der Akte nicht so richtig durch. Werde es mir morgen nochmal genau anschauen und sagen, wie das Verfahren beendet wurde und seit wann mein Chef tätig war.
Liebe Grüße
Findik

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Nauja

#7

31.08.2008, 19:45

LuzZi hat geschrieben:Frage:

War dein Chef auch im Vorverfahren tätig, also vor Eingang der Anklageschrift (Ermittlungsverfahren) oder erst danach? Wie wurde das Verfahren beendet? Freispruch oder Verurteilung? Das ist wichtig zu wissen dafür, welche Gebühren angesetzt werden müssen.
:zustimm

@ Findik: In Deinem eigenen Interesse, lese Dir die Nummern im VV des RVG betr. das Strafrecht durch! Das RVG ist hins. Strafrecht wirklich leicht verständlich! Wenn Du in einer Kanzlei arbeitest, die Strafrecht macht, dann kommst Du nicht drum herum, Dich mit der Materie auseinander zu setzen.

Natürlich kannst Du Dir hier Rat einholen, aber wenn Du Dich nicht selbst damit beschäftigst, kannst Du es nicht lernen! Also bitte nimm meinen Rat an :wink:
Findik
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#8

01.09.2008, 08:58

Ich habe schon versucht, mir selber zu behelfen. Ich habe bisher nur in Schwarzwälder Gebührentabelle geschaut. Da ist aber nicht erklärt, wann man welche Verfahrensgebühr nimmt. Daher bin ich damit nicht so gut klar gekommen. Aber ich werde mich auf jeden Fall näher damit beschäftigen. Muss ich ja, wenn wir hier viel Strafrecht haben. Bin erst seit 2 Wochen in dieser neuen Kanzlei. Und das ist jetzt meine erste Rechnung in einer Strafsache.

@Grübchen, LuzZi: Ich habe jetzt mal in die Akte geschaut. Also er wurde nur wegen Betruges angeklagt. Wir waren auch schon im Vorverfahren tätig, als die Sache noch bei der Polizei war. Termin war erst am 27.08. Daher haben wir noch kein Urteil oder so. Den Anwalt kann ich jetzt auch nicht fragen. Aber ich soll die Rechnung an die Justizkasse machen. Heißt das, dass er freigesprochen wurde? Übrigens waren es 164 Kopien aus der Ermittlungsakte. Reicht es aus, wenn man a. v. hinter schreibt?

Danke nochmal.
Liebe Grüße
Findik

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#9

01.09.2008, 09:54

HIer die Abrechnng:


Grundgebühr Strafsachen gem. Nr. 4100 VV RVG 165,00 €
Verfahrensgebühr (vorbereitendes Verfahren) gem. Nr. 4104 VV RVG 140,00 €
Verfahrensgebühr (1. Rechtszug Amtsgericht) gem. Nr. 4106 VV RVG 140,00 €
Terminsgebühr (Hauptverhandlung 1. Rechtszug Amtsgericht) gem. Nr. 4108 VV RVG 230,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 695,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 132,05 €
Gesamtbetrag 827,05 €

Ich habe jeweils den Mittelwert genommen.
Das müsstest du m it deinem Chef absprechen, mache ich auch immer so, schließellich kann ich bzw. Du das nicht beurteilen wie Dein Chef das sieht. Ist abhängig von der Kohle die der Mandant besitzt, der Schwierigkeit der Sache ect.

ICh könnte DIr ein Skript kopieren von einem Seminar, das ist recht gut. BEtifft auch BUßgeldverfahren. Schreib mir eine PN wegen Adresse wenn du willst. ICh kann dir die Abrechnung auch faxen, dann bitte die Fax Nr. Wenn es ganz dringend ist sag BEscheid dann können wir um 13.00 UHr telefoniren und ich erkläre es Dir. OK?
LG Grübchen
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#10

01.09.2008, 10:01

Mist habe vergessen war ja Pflichtverteidiung dann bitte so abrechnen. sorry


Grundgebühr Strafsachen gem. Nr. 4100 VV RVG 132,00 €
Verfahrensgebühr (vorbereitendes Verfahren) gem. Nr. 4104 VV RVG 112,00 €
Verfahrensgebühr (1. Rechtszug Amtsgericht) gem. Nr. 4106 VV RVG 112,00 €
Terminsgebühr (Hauptverhandlung 1. Rechtszug Amtsgericht) gem. Nr. 4108 VV RVG 184,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 560,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 106,40 €
Gesamtbetrag 666,40 €
LG Grübchen
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